Die vielfältigen Sendungen des Reality Fernsehens gehören in den Bereich der Unterhaltung. Darin waren sich die Diskussionsteilnehmer von Medienaufsicht, Wissenschaft und Fernsehveranstaltern einig, die heute bei einem Workshop der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) zusammen kamen. Bei dem Segment der gescripteten Formate sei eine klare Kennzeichnung sinnvoll, um sie deutlich von informierenden Inhalten abzugrenzen. Eine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung sei aber nicht notwendig, vielmehr komme es auf eine breite gesellschaftliche Debatte über den fiktiven Charakter der Sendungen und auf einen Verzicht auf Zerrbilder im Realitäts-Fernsehen an.
Thomas Langheinrich, Beauftragter der ZAK für Programm und Werbung, verlangte von den Sendern: „Die als ‚Reality‘ erzählten Geschichten sind in besonderer Weise anfällig für die inszenierte grobe Überzeichnung der Wirklichkeit. Hier muss der Trend zu immer weiteren Tabubrüchen eingedämmt werden. Das ist wichtiger als eine Kennzeichnungspflicht.“ Langheinrich wies darauf hin, dass es für gescriptete Sendungen keine anderen Aufsichtskriterien gebe als für die übrigen Programmformate: Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, Beachtung der Programmgrundsätze und die Wahrung der Menschenwürde.
Volker Lilienthal, Professor an der Universität Hamburg, relativierte die Aussagekraft von Kennzeichnungen: „Ob gescripted oder nicht: Alle programmlichen Simulationen von Wirklichkeit sind so nah am Alltag der Personen, die sie vorführen, dass der Zuschauer es immer als Anschein von Authentizität wahrnehmen wird.“
Hans-Jürgen Weiß, Leiter der GöfaK Medienforschung in Potsdam, erläuterte, dass es vor allem ökonomische Gründe sind, die Scripted Reality und die anderen Formate der Realitätsunterhaltung für die Programmveranstalter so wichtig machen. Die Sendungen seien sehr günstig herzustellen, beim Publikum nach wie vor beliebt und deshalb besonders profitabel.
Der ZAK-Workshop „Wirklich. Fernsehen. Wirklicher? Scripted Reality – eine Praxis in der Diskussion“ brachte heute in Berlin rund 100 Vertreterinnen und Vertreter von Produzenten und Fernsehveranstaltern, Medien, Wissenschaft und Medienaufsicht sowie Selbstkontrolle zusammen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.
Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)

Dr. Peter Widlok
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