die medienanstalten
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Presse

22.05.2012

ZAK-Pressemitteilung 10/2012; ZAK untersagt Glücksspielwerbung bei Sport1

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute bei ihrer Sitzung in Bremen festgestellt, dass der Sender Sport1 mit der Ausstrahlung eines Werbespots für den Sportwettenanbieter „bwin“ gegen geltendes Recht verstoßen hat. Die ZAK hat Sport1 die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für „bwin“ untersagt und darüber hinaus den Sofortvollzug der Untersagung angeordnet. Sport1 hatte am 10. Mai in einem Werbeblock einen Spot mit Spielern des FC Bayern München ausgestrahlt, in dem für „bwin“ geworben wurde. Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel ist verboten.

 

Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.

Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)


Kontakt

Dr. Peter Widlok

Telefon: +49 (0)30 2064690-22
Mobil: +49 (0)175 2623457

presse(at)die-medienanstalten.de

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