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Presse

30.05.2012

KJM-Pressemitteilung 10/2012; Mehr Sicherheit im Netz: KJM bewertet E-Postident als „übergreifendes“ Konzept positiv

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit „E-Postident“ der Deutschen Post AG ein weiteres so genanntes „übergreifendes“ Jugendschutz-Konzept zur Altersprüfung positiv bewertet. E-Postident ist ein weiteres Produkt neben dem „E-Postbrief“ der Deutschen Post, den die KJM bereits im September 2011 positiv bewertet hatte.

Je nach Jugendschutzproblematik sieht das übergreifende Konzept abgestufte technische Schutzmechanismen vor. E-Postident ist damit nicht nur als ein technisches Mittel für entwicklungsbeeinträchtigende Telemedien-Inhalte, sondern auch als Altersverifikationssystem (AVS) bei bestimmten indizierten und offensichtlich schwer jugendgefährdenden Angeboten zur Sicherstellung einer so genannten „geschlossenen Benutzergruppe“ für Erwachsene vorgesehen.

Bevor E-Postident zum Einsatz kommen kann, ist eine Registrierung des Kunden für den E-Postbrief Voraussetzung. Zum E-Postbrief können sich nur Personen anmelden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Im Rahmen der Registrierung für den „E-Postbrief“ über das Post-Ident-Verfahren ist eine gesicherte Identifikation mit Altersprüfung im persönlichen Kontakt unter Vorlage von amtlichen Ausweisdaten nötig.

Für den Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen muss der volljährige Nutzer nach einer Weiterleitung vom Anbieter zum System E-Postident in einer Maske seine E-Postbrief-Zugangsdaten (E-Postbrief-Adresse und persönliches Passwort) und eine individuelle Handy-TAN eingeben.

Setzt der Anbieter zukünftig den E-Postbrief als technisches Mittel für den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ein, muss der Nutzer – wiederum nach einer Weiterleitung vom Anbieter zum System E-Postident – in einer Maske nur seine E-Postbrief-Adresse und sein persönliches Passwort eingeben. Die Authentifizierung mittels Handy-TAN entfällt.

Um Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Anbietern und Unternehmen an, ihre Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die KJM bewertet auch Teillösungen (Module). Diese ermöglichen den Anbietern eine leichtere Umsetzung in der Praxis: So besteht für Anbieter die Möglichkeit, positiv bewertete Module im Baukastenprinzip zu Gesamtlösungen geschlossener Benutzergruppen oder technischer Mittel zu kombinieren, die dann den Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechen. Module können beispielsweise Verfahren nur für die Stufen der Identifizierung oder der Authentifizierung oder andere wesentliche Bestandteile eines Altersverifikationssystems sein.

Die KJM kam nach Prüfung des übergreifenden Konzepts des E-Postident der Deutschen Post AG zu dem Ergebnis, dass es bei entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des JMStV erfüllt. Damit gibt es nun sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AVS als Teilelementen. Dazu kommen derzeit 25 positiv bewertete Konzepte für Altersverifikationssysteme und acht Konzepte für technische Mittel.

 

Über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM):
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

Mitglieder der KJM:

Vorsitz: Siegfried Schneider,
stellv. Vorsitzende: Andreas Fischer, Thomas Krüger
Jochen Fasco, Sebastian Gutknecht, Martin Heine, Folker Hönge, Cornelia Holsten, Elke Monssen-Engberding, Renate Pepper, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann
 
Stellvertretende Mitglieder:
Dr. Gerd Bauer, Dr. Jürgen Brautmeier, Thomas Fuchs, Prof. Dr. Petra Grimm, Dr. Uwe Grüning, Michael Hange, Dr. Uwe Hornauer, Bettina Keil-Rüther, Jan Lieven, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Wolfgang Thaenert

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Verena Weigand
Leiterin der KJM-Stabsstelle
Tel.: 089/63808-262
E-Mail: stabsstelle(at)kjm-online.de
Internet: www.kjm-online.de


Kontakt

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Verena Weigand
Leiterin der KJM-Stabsstelle
c/o Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Telefon: +49 (0)89 63808-262
E-Mail: stabsstelle(at)kjm-online.de

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