Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat den Anbietern SPIEGEL.TV GmbH und OneClimate.TV gGmbH die rundfunkrechtliche Zulassung für jeweils ein Fernsehprogramm erteilt.
Starten kann jetzt spiegel.tv, das ausschließlich im Internet verbreitet werden soll. Geplant ist ein 24-stündiger Live-Stream zu den Themenbereichen Politik, Zeitgeschichte, Gesellschaft, Wissenschaft und Technik. Grundlage des Programms werden im Wesentlichen Eigenproduktionen der SPIEGEL TV GmbH, von SPIEGEL ONLINE sowie der Redaktion von spiegel.tv selbst sein. Parallel dazu soll die Internetseite weitere Kanäle mit Abrufangeboten zu speziellen Formaten und Themen bieten, z. B. „Magazin“, „Reportage“, „Reisen“ und „Auto“. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hatte bereits am 10. Mai festgestellt, dass der Zulassung keine medienkonzentrationsrechtlichen Gründe entgegenstehen.
ONECLIMATE.TV will ein Informations-Spartenprogramm anbieten, das sich rund um die Uhr mit dem Schwerpunkt Klima auseinander setzt. Globale Zusammenhänge von Klimaproblemen und Klimachancen sollen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse verständlich aufbereitet werden. Die Verbreitung von ONECLIMATE.TV ist zunächst über die Kabelnetze der KDG vorgesehen. Daneben sollen die Sendungen auch online abrufbar sein. Die rundfunkrechtliche Lizenz für ONECLIMATE.TV steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die KEK.
Beide Rundfunkanbieter haben ihren Sitz in Hamburg. Die Lizenzen wurden auf der jüngsten ZAK-Sitzung am 17. Mai in Düsseldorf jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. Januar 2011 ist Thomas Fuchs – Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) – Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter.
Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Thomas Langheinrich, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
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Dr. Friederike Grothe
Telefon: 040 469665-82
E-Mail: presse(at)die-medienanstalten.de
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