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Presse

28.06.2011

ZAK-PM 13/2011: Medienaufsicht beanstandet Fälle von Split-Screen-Werbung bei RTL und Sat.1


Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer heutigen Sitzung so genannte „Move-Splits“ bei RTL und Sat.1 beanstandet, weil das Gebot der Trennung von Werbung und Programm nicht eingehalten wurde. In den beanstandeten Fällen war die Werbung optisch nicht klar genug vom Programm getrennt und nicht ausreichend gekennzeichnet. Als „Move-Splits“ bezeichnen Veranstalter Werbeeinblendungen an einer beliebigen Stelle des Bildschirms, auf die die Kamera dann zoomt, bis die Werbung Bildschirm füllend zu sehen ist. „Move-Splits“ sind als Varianten von Split-Screen-Werbung grundsätzlich zulässig.

In jeweils einer Folge der RTL-Serien „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ und „Alles was zählt“ vom November 2010 wurden „Move-Splits“ eingesetzt. In beiden Fällen wurden Plakatflächen, die zur fiktiven Szenerie der Serien gehören, unabhängig vom restlichen Bild mit Werbung bedeckt. Diese Werbung wurde also optisch nahtlos in die Gesamtkulisse eingefügt und wirkte wie ein Teil der Spielhandlung. Anschließend wurde auf die Plakatflächen gezoomt, und danach erschien der bekannte Split-Screen, der in diesem Fall auf einem Teil des Bildschirms Werbung für dasselbe Produkt wie auf der virtuellen Werbetafel in der Spielhandlung zeigte, und auf dem anderen die letzte Szene der Serienfolge. Es wurde zwar bereits während der Spielhandlung ein Schriftzug „Werbung“ eingeblendet, aber in einer nicht hinreichend deutlichen Form.

Ähnlich verhielt es sich mit einem „Move-Split“ bei Sat.1, der in einer Folge von „Anna und die Liebe“ im Dezember 2010 ausgestrahlt worden war. Hier wurde eine dem bekannten Vorbild entsprechende Split-Screen-Werbung auf einem Fernsehgerät in der Serienkulisse eingeblendet. Auch hier schloss sich der Zoom an, bis die Werbung Bildschirm füllend zu sehen war. Erst danach wurde der Werbehinweis für den Zuschauer erkennbar.


Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. Januar 2011 ist Thomas Fuchs – Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) – Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Thomas Langheinrich, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.

Kontakt bei Medien-Rückfragen:
Dr. Friederike Grothe
Telefon: 040 469665-82
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