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Presse

18.10.2011

ZAK-Pressemitteilung 20/2011: ZAK beanstandet Verstoß gegen journalistische Grundsätze bei RTL


Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer heutigen Sitzung in München eine Folge der Reihe „Mietprellern auf der Spur“ bei RTL beanstandet. In der Sendung vom 4. Juli 2011 hatte die Moderatorin Vera Int-Veen die offenkundig verwahrloste Wohnung eines vermeintlichen „Mietprellers“ betreten. Für die Zuschauer entstand der Eindruck, der Bewohner habe das Fernsehteam hereingelassen. Tatsächlich hatte der noch minderjährige Mann seine Zustimmung nicht erteilt. Die verfälschende, nachträgliche Bearbeitung des Filmmaterials war ein Verstoß gegen journalistische Grundsätze. RTL hat den Verstoß eingestanden.


Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.

Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)



Kontakt

Dr. Friederike Grothe
Telefon: 040 469665-82
presse(at)die-medienanstalten.de

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