Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute in Leipzig eine Sendung von kabel eins beanstandet.
kabel eins hatte im "K1 Magazin" vom 19.07.2011 Mitarbeiter eines Finanzamtes ohne deren Einwilligung gezeigt. Die beanstandete Sendung behandelte einen Streit zwischen einer Gaststätte und dem Finanzamt. Eine Reporterin des Magazins hatte sich mit einem Kamerateam vor das Finanzamt gestellt und zunächst dort einige Mitarbeiter befragt, dann auch im Gebäude selbst. Keiner der Angesprochenen wollte mit ihr reden. Diese Bilder dokumentierte das
„K1 Magazin“ und zeigte dabei deutlich erkennbar die Gesichter der angesprochenen Personen. Eine Einwilligung für die Ausstrahlung dieser Aufnahmen wurde nicht eingeholt. Darin sieht die ZAK einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, das hier das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.
kabel eins hat erklärt, für den Fall einer Wiederholung des Beitrags die Mitarbeiter des Finanzamtes unkenntlich zu machen.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.
Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)

Dr. Friederike Grothe
Telefon: 040 469665-82
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