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Presse

10.08.2011

ZAK-Pressemitteilung 17/2011: Lizenzen für V.TV und RadyoTürk


Das Fernsehspartenprogramm V.TV und das Radiospartenprogramm RadyoTürk können den Sendebetrieb aufnehmen. Beiden Sendern erteilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) in ihrer Sitzung am 9. August in Berlin die Lizenzen für die Dauer von zehn Jahren. Außerdem verlängerte die ZAK die Zulassungen für die Sender „3D The Channel“ sowie für Bibel TV.

Das Fernsehprogramm V.TV wird von der VOLKS.TV Verwaltung GmbH i.Gr. mit Sitz in Düsseldorf veranstaltet. Geschäftsführer sind Prof. Dr. Helmut Thoma und Helmut Keiser. Geplant ist ein 24-stündiges Spartenprogramm mit Schwerpunkt „Entertainment und Education“, das über Satellit und Internet, später auch über Kabel, verbreitet werden soll. Die Antragsteller wollen ein „Dialog-Fernsehen“ anbieten und die Zuschauer zur Mitgestaltung des Programms einladen: So sind in Verbindung mit einem Internetportal von V.TV verschiedene interaktive Elemente vorgesehen, z.B. Audio- und Video-Chats, Votings und Online-Foren. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)  hat ebenfalls am 9. August festgestellt, dass der Zulassung keine medienkonzentrationsrechtlichen Gründe entgegenstehen.

Das als 24-stündiges Radiospartenprogramm geplante RadyoTürk will den Schwerpunkt auf türkische Musik verschiedener Genres legen. Vorgesehen sind auch Live-Übertragungen von Konzerten aus der Türkei. Außerdem sollen die wichtigsten Spiele der türkischen „Superliga“ übertragen werden; diese Programmelemente werden vom türkischen Public Broadcaster TRT erworben. Beabsichtigt ist eine digitale Verbreitung über Kabel, Satellit und Terrestrik. Veranstalterin von RadyoTürk ist die Natus Media GmbH mit Sitz in Siegburg.

Die Zulassungsverlängerungen für „3D The Channel“ (Veranstalterin: Hollywood Cinema.tv GmbH) und Bibel TV (Veranstalterin: Bibel TV Stiftung gGmbH) stehen noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die KEK.

 
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. Januar 2011 ist Thomas Fuchs – Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) – Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Thomas Langheinrich, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.





Kontakt

Dr. Friederike Grothe
Telefon: 040 469665-82
presse(at)die-medienanstalten.de

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