Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat auf ihrer Sitzung am 13. September in München den beiden Pay-TV-Programmen „Spiegel TV Wissen“ und „Sky Sport News HD“ die rundfunkrechtliche Zulassung erteilt.
„Spiegel TV Wissen“ soll der Nachfolger von „Spiegel TV Digital“ werden. Veranstalterin ist die Spiegel TV Geschichte GmbH & Co. KG, die dieses Programm von der Spiegel TV GmbH übernimmt und verändert. Ein Schwerpunkt von „SPIEGEL TV Wissen“ soll auf den Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt liegen. Dokumentationen, Reportagen und Studioproduktionen sollen im Vordergrund stehen, dazu können themenbezogene fiktio-nale Produktionen mit einem Programmanteil von bis zu 25 Prozent kommen. „SPIEGEL TV Wissen“ soll als HD- und SD-Programm über Kabel, Satellit und Internet verbreitet werden.
Programmveranstalterin von „Sky Sport News HD“ ist die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. Das neue Programm soll die bereits bestehenden Sportprogramme von Sky als Sportinfokanal ergänzen. Es ist geplant, die Zuschauer täglich in regelmäßigen und aktuellen Nachrichten über alle Sportarten zu informieren. „Sky Sport News HD“ soll sowohl im HD- als auch im SD-Standard ausgestrahlt werden.
Beide Sendelizenzen stehen noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. Januar 2011 ist Thomas Fuchs – Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) – Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter.
Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Thomas Langheinrich, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.

Dr. Friederike Grothe
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