Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 18. Oktober in München eine Checkliste für Web-TV verabschiedet. Die Checkliste soll als erste Orientierungshilfe für Anbieter dienen, ob ihr Angebot ein „Telemedium“ oder „Rundfunk“ ist. Rundfunkangebote brauchen eine Zulassung. Wer unsicher ist, ob sein Angebot lizenzpflichtig ist, kann sich bei der zuständigen Medienanstalt beraten lassen.“
Die Checkliste wurde unter der Federführung der Beauftragten für Recht der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten, erarbeitet und erläutert die wichtigen Punkte, die der Rundfunkstaatsvertrag vorgibt.
Hintergrund ist das kontinuierlich wachsende Angebot von Bewegtbildinhalten im Netz: Der aktuelle Web-TV-Monitor, den die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien heute auf den Medientagen München vorgestellt hat, verzeichnete gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 1.275 auf jetzt 1.418 Web-TV-Angebote.
Die Checkliste wird auch auf der Internetseite www.die-medienanstalten.de eingestellt.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.
Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)

Dr. Friederike Grothe
Telefon: 040 469665-82
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