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Presse

21.12.2011

ZAK-Pressemitteilung 25/2011: ZAK verlängert Zulassung von kabel eins


Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 20. Dezember in Berlin die rundfunkrechtliche Zulassung von kabel eins verlängert und damit einem Antrag der kabel eins Fernsehen GmbH entsprochen. Die Zulassung als Fernsehvollprogramm gilt für acht Jahre und ist an die Bedingung geknüpft, dass die bisherigen Nachrichtenanteile in ihrem Gesamtumfang für die Lizenzdauer mindestens erhalten bleiben. Die ZAK hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) gebeten, die dauerhafte Erfüllung dieser Voraussetzungen in der Lizenzperiode zu überprüfen. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hatte bereits am 13. Dezember festgestellt, dass der Zulassung keine medienkonzentrationsrechtlichen Gründe entgegenstehen.

Die ZAK hat außerdem der Werner Media Group GmbH mit Sitz in Berlin eine rundfunkrechtliche Zulassung erteilt. Die Werner Media Group will ein 24-stündiges deutsch-russisches Fernsehvollprogramm ausstrahlen, das sich an die russischsprachige Bevölkerung Deutschlands wendet. Es hat den Arbeitstitel „Europa Center TV“ und soll europaweit über Satellit verbreitet werden. Die Zulassung steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die KEK.

Der QVC Deutschland Inc. & Co. KG erteilte die ZAK eine Sendelizenz für ein bundesweites Teleshopping-Programm mit dem Namen „QVC Beauty“. Die Zulassung gilt für zehn Jahre.


Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.

Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)


Kontakt

Dr. Friederike Grothe
Telefon: 040 469665-82
presse(at)die-medienanstalten.de

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