Regenbogenbunte Schirme als Symbol für Schutz

Jugendmedienschutz

Schonräume für Kinder und Jugendliche
Der Kinder- und Jugendmedienschutz steht vor neuen Herausforderungen. Gesetzliche Kontrolle durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), aber auch die Förderung von Medienkompetenz spielen eine zentrale Rolle, um Kinder und Jugendliche vor potenziell gefährlichen Inhalten zu schützen.

Kinder und Jugendliche verbringen heute so viel Zeit online und mit Mediennutzung wie keine Generation vor ihnen. Längst nicht alles, was es hier zu entdecken gibt, ist für sie geeignet. Denn die Kompetenz, mediale Inhalte zu verarbeiten, entwickelt sich erst mit zunehmender Reife und Alter. 

Kinder und Jugendliche brauchen mediale Schonräume

Aufgabe des Kinder- und Jugendmedienschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die für sie nicht geeignet sind. Dafür werden Medieninhalte auf ihr Gefährdungspotenzial hin beurteilt und deren öffentliche Verbreitung geregelt. Dadurch sollen schädliche Einflüsse, die dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen noch nicht entsprechen, verhindert werden. 

Der Kinder- und Jugendmedienschutz steht vor großen Herausforderungen: Einerseits nehmen aufgrund von Globalisierung, technischem Fortschritt und Künstlicher Intelligenz die jugendschutzrelevanten Inhalte zu – und damit auch der Handlungsbedarf, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Andererseits ist es durch die enorme Menge an Medieninhalten und die zumeist digitalen, grenzüberschreitenden Übertragungswege eine besondere Herausforderung, Kinder und Jugendliche effektiv vor schädlichen Inhalten zu schützen.

224
Minuten

verbringen Jugendliche täglich online 

(Quelle: JIM Studie 2023)

In Deutschland basiert der Kinder- und Jugendmedienschutz auf dem „Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien“ (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, kurz JMStV) und dem Jugendschutzgesetz des Bundes (kurz JuSchG). Auch das Europarecht, insbesondere die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie) sowie der Digital Services Act (DSA) enthält Vorgaben für die Sicherung des Jugendschutzes in Medien. 

Auf der Basis dieser gesetzlichen Grundlagen und der Erkenntnisse pädagogischer, psychologischer und anderer relevanter Forschung prüft die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als zentrales Kontrollorgan Medieninhalte auf ihre Einhaltung gesellschaftlicher Werte und Normen. 

Weitere Rechtsgrundlagen

Bürgerinnen und Bürger können den Kinder- und Jugendmedienschutz unterstützen, indem sie problematische Inhalte melden. Das geht hier mit wenigen Klicks.

Inhalt melden

Welche Rolle spielt Medienkompetenz im Kinder- und Jugendmedienschutz?

Neben dem gesetzlich festgelegten Kinder- und Jugendmedienschutz spielt die Förderung der individuellen Medienkompetenz eine wichtige Rolle. Viele Informationen und Materialien für Eltern und Erziehende hält die EU-Initiative klicksafe (getragen von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und der Landesanstalt für Medien NRW) bereit.

Aufgrund der Menge problematischer Inhalte im Netz hat die Medienaufsicht zudem ein KI-gestütztes Programm entwickeln lassen, um rechtswidrige Inhalte aufzuspüren. Das Tool „KIVI“ ist bundesweit seit Mai 2022 im Einsatz und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Alle entdeckten Inhalte werden abschließend von Mitarbeitenden geprüft, die dann über weitere Verfahrensschritte entscheiden.