Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist als Organ der Landesmedienanstalten zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien (Internet, Teletext). Das zwölfköpfige KJM-Plenum besteht aus sechs Mitgliedern der Landesmedienanstalten, vier von den für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesbehörden und zwei von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde benannten Sachverständigen. Die KJM erfüllt ihre Aufgaben auf der gesetzlichen Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).
Die Länder übergreifende Stelle ist organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. jugendschutz.net überprüft für die KJM Angebote im Internet, die entweder im Rahmen der allgemeinen Beobachtung oder aufgrund von Beschwerden aufgefallen sind. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags weist jugendschutz.net den Inhalte-Anbieter darauf hin und informiert die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie die jeweilige Freiwillige Selbstkontrolle, wenn der Anbieter Mitglied einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung ist. Möglicherweise informiert jugendschutz.net auch die Strafverfolgungsbehörden.
Die BPjM ist für die Indizierung von Printmedien, Trägermedien (u.a. Videos, DVDs, CD-Roms und Computerspiele) sowie Telemedien (Internet) zuständig. Die Medien werden indiziert, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder deren Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Durch die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien unterliegen diese Medien bestimmten Vertriebs- und Werbebeschränkungen, damit sie nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern oder Jugendlichen zugänglich sind. Hierzu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.
Die FSK ist eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Im Zentrum ihrer Arbeit stehen Altersfreigabeprüfungen für Kinofilme, Videos und weitere Bildträger (DVD etc.), die für die öffentliche Vorführung und Verbreitung in Deutschland vorgesehen sind. Die Altersfreigaben regeln die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Filmveranstaltungen sowie die Abgabe von Bildträgern und Computerspielen an die jeweilige Altersgruppe. Die Altersfreigaben haben auch Einfluss auf die zeitliche Platzierung von Sendungen im Fernsehen.
Die FSF ist eine Selbstkontrolleinrichtung privater Fernsehsender. Mitglieder der FSF sind derzeit 13 private Programmanbieter. Aufgabe der FSF ist die Prüfung von Fernsehbeiträgen auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und Programmgrundsätzen. Voraussetzung dafür ist die freiwillige Vorlage dieser Beiträge vor der Ausstrahlung. Die FSF wurde ab 1. August 2003 als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt.
Die FSM wurde 1997 von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründet. Die Selbstkontrollorganisation bietet jedermann die Möglichkeit, sich über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren oder Fragen zum Thema Jugendschutz im Internet zu stellen. Die FSM wurde im November 2004 als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages von der KJM anerkannt.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft. Sie ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Am Ende eines gemeinsamen Verfahrens vergeben staatliche Vertreter die Alterskennzeichen. Das System stellt sicher, dass Computerspiele nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, wenn die Inhalte für ihre Altersgruppe freigegeben sind.
Für die Aufsicht über Online- bzw. Browserspiele, Gewinn- und Glücksspiele im Internet, ist dagegen die KJM zuständig.