die medienanstalten
die medienanstalten
Sie befinden sich in der Pfadnavigation
Zum Inhalt springen

Themen

Zulassung

Private Veranstalter benötigen zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen (Fernsehen oder Hörfunk) eine medienrechtliche Zulassung. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Programme über Antenne, Kabel, Satellit oder Internet verbreitet werden.

Lediglich Hörfunkprogramme, die ausschließlich über das Internet verbreitet werden (sog. Webradios), können zulassungsfrei veranstaltet werden. Sie unterliegen nur einer Anzeigepflicht (§ 20 b RStV), müssen die rundfunkrechtlichen Anforderungen jedoch einhalten.  

Vom zulassungspflichtigen Rundfunk abzugrenzen sind sonstige audiovisuelle, elektronisch verbreitete Angebote, insbesondere aus dem Online-Bereich (sog. Telemedien). Hierzu gehören insbesondere Video-on-Demand-Angebote, die Bewegtbildangebote zum Abruf bzw. Herunterladen anbieten.

Zulassungen werden von den Landesmedienanstalten erteilt. Örtlich zuständig ist die Landesmedienanstalt, in deren Bundesland der Veranstalter seinen (Wohn-)Sitz hat. Die Zulassung bundesweiter Programme kann bei jeder Landesmedienanstalt beantragt werden. Nach Prüfung des Antrages durch die für die Landesmedienanstalt tätige Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) wird eine bundesweite Zulassung erteilt.

Seit 2008 stimmt die ZAK verbindlich über die Zulassung aller bundesweit verbreiteten Fernseh- und Hörfunkprogramme und über die Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Telemedienangebote ab.

Der Beauftragte für Zulassungsangelegenheiten bereitet die monatliche Abstimmung für die ZAK vor, die einzelnen zuständigen Landesmedienanstalten erteilen den Veranstaltern anschließend den entsprechenden Bescheid.  

Eine fortlaufend aktualisierte Verfahrensliste der ZAK finden Sie hier.

Zulassungsliste

Beauftragter für Zulassungsangelegenheiten

Prof. Wolfgang Thaenert

Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen)

Vita

Kontakt

Gemeinsame Geschäftsstelle

Friedrichstraße 60
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 / 2064690-30
Fax: +49 (0)30 / 2064690-99

zulassungen(at)die-medienanstalten.de


Koordinator Programm, Werbung und Zulassungen:

Torsten Giebel

giebel(at)die-medienanstalten.de


Referentin Recht und Europa:

Dr. Nadine Kristin Keil

keil(at)die-medienanstalten.de