Die Landesmedienanstalten wirken an der Fortentwicklung des Dualen Rundfunksystems in Deutschland mit. Sie arbeiten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten Rundfunks in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten zusammen, vor allem mit Blick auf die Gleichbehandlung privater TV- und Hörfunkveranstalter.
Die Aufgaben sind im "Vertrag über die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland" - ALM-Statut vom 17. Juni 2011 - festgelegt:

Adressen der Landesmedienanstalten