die medienanstalten
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Über uns

Aufgaben

Die Landesmedienanstalten wirken an der Fortentwicklung des Dualen Rundfunksystems in Deutschland mit. Sie arbeiten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten Rundfunks in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten zusammen, vor allem mit Blick auf die Gleichbehandlung privater TV- und Hörfunkveranstalter. 

Die Aufgaben sind im "Vertrag über die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland" - ALM-Statut vom 17. Juni 2011 - festgelegt:

  1. Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene,
  2. Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern,
  3. Behandlung gemeinsamer Angelegenheiten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der audiovisuellen Medien, insbesondere Programm, Recht, Forschung, Medienkompetenz und Finanzierung,
  4. Einholung von Gutachten zu Fragen, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind,
  5. Beobachtung und Analyse der Programmentwicklung sowie Erarbeitung von Stellungnahmen und Erfahrungsberichten hierzu,
  6. Zusammenarbeit bei planerischen und technischen Vorhaben.

Mitglieder

Adressen der Landesmedienanstalten

Download (PDF)

ALM-Statut