Digitalisierung – was steckt eigentlich hinter diesem Begriff? Und warum kümmern sich die Landesmedienanstalten um die Entwicklung der Digitalisierung des Rundfunks?
Die Digitalisierung überwindet die Knappheit klassischer Rundfunkübertragungswege und stellt damit Medienrecht und Medienpolitik vor neue Aufgaben: Es geht nicht mehr nur darum, Vielfalt durch die Zuweisung knapper und damit wertvoller Ressourcen zu fördern. Das klassische Ziel, vielfältige Medieninhalte zu sichern und zu unterstützen, muss mit neuen, dem digitalen Zeitalter entsprechenden Mitteln verfolgt werden - unabhängig von Übertragungswegen, Geräten und Technologien. Der Konvergenz der Medien entspricht die Entwicklung von der Rundfunk- zur Medienordnung.
Der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang koordiniert für die ZAK die Themen der ‚Digitalen Welt‘ und bereitet regulatorische Entscheidungen über Plattformanzeigen, Zugangsdienste und Beschwerden vor. Derzeit hat Dr. Hans Hege diese Position inne, zugleich ist er Direktor der Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg (mabb).
Der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang verantwortet im Bereich der ZAK die Umsetzung der durch den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag neu eingeführten Plattformregulierung und den Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang (GSDZ). Er bereitet in Kooperation mit den Fachleuten der Landesmedienanstalten die Entscheidungen der ZAK, etwa zu Fragen der Zugangsoffenheit von Plattformen, Navigatoren oder Verschlüsselungssystemen, vor. Die Entscheidungen der ZAK werden durch die Mehrheit der Mitglieder getroffen und sind für die umsetzende Landesmedienanstalt bindend.
Der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang steht als Ansprechpartner für Unternehmen, Politik und Regulierung für alle Aspekte der digitalen Entwicklung zur Verfügung. Dabei verstehen sich die Landesmedienanstalten weiterhin als Berater und Gestalter des gesamten Digitalisierungsprozesses. So arbeiten sie bei Fragen der Zugangsoffenheit technischer Plattformen oder der Entgelte und Tarife für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen mit der Bundesnetzagentur zusammen. Die Landesmedienanstalten stellen Zugangsoffenheit und damit Meinungsvielfalt auch über die Beteiligung an kartellrechtlichen Verfahren und die Moderation von Vereinbarungen der Marktbeteiligten sicher. Daneben spielt die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren im Bereich des digitalen Rundfunks eine große Rolle.
Aktuelle Themenschwerpunkte des Beauftragten für Plattformregulierung und Digitalen Zugang sind die Entwicklungen auf dem Online-Video-Markt, die intensiv und kontrovers diskutierte Netzneutralität, die Veränderungen im Telekommunikationsrecht sowie die Beschleunigung des Analog-Digital-Umstiegs bei Satellit und Kabel.
Mit Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (1. September 2008) hat die ZAK die Aufgaben der Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang übernommen. Damit trifft die ZAK die Entscheidungen zu Fragen des diskriminierungsfreien Zugangs und der Plattformregulierung. Der Bereich der Plattformregulierung ist im Rundfunkstaatsvertrag n. F. im fünften Abschnitt geregelt. Die Landesmedienanstalten haben am 4. März 2009 die entsprechende Zugangs- und Plattformsatzung nach § 53 RStV in Kraft gesetzt.

Der digitale Zugang.
am 14.11.2012 in Berlin
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 / 2064690-41
Fax: +49 (0)30 / 2064690-99
digitaler-zugang(at)die-medienanstalten.de
Referatsleiter Plattformregulierung und Digitaler Zugang:
hamann(at)die-medienanstalten.de
Referent/in Plattformregulierung:
kunow(at)die-medienanstalten.de
Referent Technik: