Untertitel im privaten Fernsehen – das neue Monitoring der Medienanstalten gibt Einblicke in Fortschritte bei der Barrierefreiheit

Die Medienanstalten setzen sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Medien nutzen können. Als Teil dieses Engagements werden jährlich Monitorings zur Barrierefreiheit im privaten Fernsehen durchgeführt: In einem Zeitraum von drei Monaten erfassen die beiden großen privaten Senderfamilien – die Mediengruppe RTL und die ProSiebenSat.1 Media SE – an welchen Tagen welche Anteile der Sendeminuten untertitelt wurden. Seit 2016 werden auch kleinere Privatsender ab einem Marktanteil von 1 Prozent in die Erhebung einbezogen.

Unser nunmehr fünftes Monitoring in unserem diesjährigen Content-Bericht zeigt: In beiden Sendergruppen wurde der Anteil an untertitelten Angeboten im Vergleich zur letzten Erhebung nochmals gesteigert. Der positive Trend der vergangenen Jahre setzt sich also fort. ProSiebenSat.1 liegt anteilsmäßig weiterhin vor der Mediengruppe RTL, wobei diese besonders in den letzten zwei Jahren deutlich zugelegt hat. Über alle Tage und Programme der Mediengruppe RTL hinweg wurden 2017 durchschnittlich 9 Prozent der Sendezeit mit speziellen Untertiteln für Hörgeschädigte ausgestrahlt. Im letzten Monitoring lag der durchschnittliche Anteil bei knapp 5 Prozent. Ganz besonders erhöht hat sich das Untertitelangebot bei RTL, VOX und RTL II. Untertitelt werden US-amerikanische und deutsche fiktionale Formate, Shows, Soaps und Docutainment. Unterhaltungsformate stehen also klar im Vordergrund.

Unterhaltung im Fokus

Das gilt auch für die ProSiebenSat.1 Media SE, die nach der deutlichen Steigerung des Angebots im Jahr 2016 auch 2017 weiter ausgebaut hat. Aktuell und künftig werden hauptsächlich non-fiktionale Unterhaltungsformate wie Shows sowie Serien untertitelt. Insgesamt lagen rund 13 Prozent des Angebots mit speziellen Untertiteln für Hörgeschädigte vor, im Vorjahreszeitraum waren es im Durchschnitt rund 10 Prozent. Die Steigerung ist dabei im Wesentlichen auf den Ausbau bei SAT.1, kabel eins und die im letzten Jahr erstmalige Untertitelung bei sixx zurückzuführen.

Mit den bislang durchgeführten Monitorings zur Barrierefreiheit haben die Medienanstalten bereits einiges erreichen können. Auch wenn die Anteile an untertitelten Sendungen bei den Privaten weiterhin verbesserungsfähig sind – es geht voran. Die reichweitenstärksten privaten Sendergruppen haben sich in den letzten Jahren nachweislich bemüht, ihr Engagement auszubauen. Und sie haben dies auch für die Zukunft angekündigt.

Studie der Medienanstalten und Aktion Mensch: Fernsehen ist das Top-Medium

Aus unserer gemeinsam mit der Aktion Mensch beauftragten Studie wissen wir, dass Fernsehen bei Menschen mit Behinderungen das meistgenutzte Medium ist. Für die barrierefreie Ausgestaltung der privaten Programme gibt es also einen wirtschaftlich relevanten Markt. Und das gilt besonders für Unterhaltungsformate, die „talk of the town“ sind. Daher sehen wir es sehr gern, dass hier von den beiden großen Sendergruppen nachjustiert wurde.

Barrierefreiheit erledigt sich nicht von allein. Es bleibt ein wichtiges Anliegen der Medienanstalten, auch in Zukunft nachzufragen, Problemen nachzugehen und für eine weitere Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit diesem Thema zu sorgen. Unsere regelmäßigen Monitorings werden wir ebenso fortsetzen wie den intensiven Austausch mit allen relevanten Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft und natürlich den Sendern. Und das nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene.

Mehr zur Arbeit der Medienanstalten in Europa

Barrierefreiheit auch auf europäischer Ebene

In diesem Sinne haben sich die Medienanstalten bspw. im Rahmen der Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) dafür eingesetzt, dass die Richtlinie auch in Zukunft eine Bestimmung zur Barrierefreiheit enthält. Ein anderes legislatives Vorhaben der Europäischen Union, das sektor- und technologieübergreifende Regeln zur Barrierefreiheit enthalten soll, hatte die EU ursprünglich nämlich veranlasst, die Bestimmung aus der AVMD-Richtlinie zu streichen. Gemeinsam mit Parlament und Rat ist es uns in den Trilogverhandlungen aber gelungen, den europäischen Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass die AVMD-Richtlinie der eindeutig richtige Ort für Regelungen zur Barrierefreiheit in audiovisuellen Mediendiensten ist.

Schon jetzt lässt sich sagen, dass die europäischen Vorgaben ein starkes Signal an die nationalen Gesetzgeber sein werden, zusammen mit den jeweiligen Mediendiensteanbietern für einen besseren barrierefreien Zugang zu audiovisuellen Inhalten zu sorgen. Und das ist auch gut so. Denn in einer Zeit, in der die Frage der Auffindbarkeit von Inhalten eine immer wichtigere Rolle spielt, kann und darf nicht vergessen werden, dass eine wesentliche Voraussetzung für Auffindbarkeit der ungehinderte Zugang ist – und zwar für jede und jeden von uns.

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