

Der 17. Digitalisierungsbericht der Landesmedienanstalten zeigt: Im zweiten Jahr der Corona-Pandemie bleiben die Bewegtbildmärkte im Wandel. Langfristige Trends setzen sich fort und erfahren in der Krise zum Teil noch eine Beschleunigung – so zum Beispiel die immer stärkere Ergänzung des linearen TVs durch Onlineangebote, die sich in erhöhten Nutzungszahlen sowohl bei den Streamingdiensten als auch bei den Online-Angeboten der TV-Sender zeigt.
Um bei sich wandelnden Gegebenheiten weiterhin eine freie Meinungsbildung zu gewährleisten, muss sich auch der Regulierungsrahmen anpassen. Mit der Verabschiedung des Medienstaatsvertrags ist dies geschehen. Die diesjährige Ausgabe des Digitalisierungsberichts gibt einen Überblick über die neuen Vorgaben, die nun für Medienplattformen und Benutzeroberflächen gelten.
Die Entwicklungen, die der Grund für die Anpassung des Regulierungsrahmens sind, werden auf Grundlage der Daten und Fakten der bevölkerungsrepräsentativen Umfrage genauer beleuchtet. Die Analysen machen den Wandel greifbar. Sie zeigen beispielsweise, dass sich die Übertragung und Nutzung von Bewegtbildangeboten auch nach der Volldigitalisierung der Empfangswege immer weiter in Richtung IP-Netze verschiebt. So haben mehr als zwei Drittel der Haushalte in Deutschland ihren Fernseher mit dem Internet verbunden und gut drei von vier Personen nutzen regelmäßig über das Internet verbreitete Videoangebote, egal ob am TV, Smartphone oder auf einem anderen Bildschirm. Dabei sind es – das zeigt die jüngste Erhebung auch – vor allem ältere Personen, die zunehmend die neue Bewegtbildvielfalt im Netz für sich entdecken.
IP-basierte Netze spielen eine immer wichtigere Rolle für die Übertragung von Fernsehprogrammen und anderen Bewegtbildinhalten. Während die Zahl der Haushalte mit „traditionellem“ Fernsehempfang im längerfristigen Trend eher rückläufig ist, haben mittlerweile fast drei Viertel der Haushalte mindestens einen Fernseher im Haushalt (auch) mit dem Internet verbunden. Knapp acht Prozent der Haushalte sind „Connected TV Only“-Haushalte. D. h. sie beziehen ihr TV-Programm am Fernsehgerät nicht mehr über einen „traditionellen“ Empfangsweg, sondern ausschließlich über das Internet.
Den größten Teil der „Connected TV-Haushalte“ machen solche mit einem Smart TV aus. In sieben von zehn Haushalten steht mittlerweile mindestens ein Smarter Fernseher. Die allermeisten Haushalte haben das Gerät auch mit dem Internet verbunden.
Egal ob über den Smart TV oder ob auf einem anderen Bildschirmgerät – die Nutzenden sind mit einer nie da gewesenen Vielfalt an Inhalten und Inhaltenanbietern konfrontiert. Neben den großen Streaming Plattformen und den öffentlich-rechtlichen Mediatheken erfreuen sich insbesondere auch die Angebote der Privaten TV-Sender wie RTL+ oder Joyn größer Beliebtheit. Das gilt insbesondere für die jüngeren Altersgruppen.
Die immer größer werdende Angebotsvielfalt weckt aber auch ein Bedürfnis nach Orientierung. Fast zwei Drittel (63 Prozent) der Smart-TV-Nutzenden finden eine leichte Auffindbarkeit von Public-Value-Inhalten auf der Benutzeroberfläche ihres TV-Gerätes nützlich. Unter den 14- bis 29-Jährigen sind es sogar knapp drei Viertel (73 Prozent), die sich für eine leichte Auffindbarkeit von Angeboten mit besonderer Qualität aussprechen. In der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen befürwortet dies eine deutliche Mehrheit (62 Prozent), ebenso bei den über 50-Jährigen (57 Prozent).
Der 17. Digitalisierungsbericht der Landesmedienanstalten zeigt: Im zweiten Jahr der Corona-Pandemie bleiben die Bewegtbildmärkte im Wandel. Langfristige Trends setzen sich fort und erfahren in der Krise zum Teil noch eine Beschleunigung – so zum Beispiel die immer stärkere Ergänzung des linearen TVs durch Onlineangebote, die sich in erhöhten Nutzungszahlen sowohl bei den Streamingdiensten als auch bei den Online-Angeboten der TV-Sender zeigt.
Um bei sich wandelnden Gegebenheiten weiterhin eine freie Meinungsbildung zu gewährleisten, muss sich auch der Regulierungsrahmen anpassen. Mit der Verabschiedung des Medienstaatsvertrags ist dies geschehen. Die diesjährige Ausgabe des Digitalisierungsberichts gibt einen Überblick über die neuen Vorgaben, die nun für Medienplattformen und Benutzeroberflächen gelten.
Die Entwicklungen, die der Grund für die Anpassung des Regulierungsrahmens sind, werden auf Grundlage der Daten und Fakten der bevölkerungsrepräsentativen Umfrage genauer beleuchtet. Die Analysen machen den Wandel greifbar. Sie zeigen beispielsweise, dass sich die Übertragung und Nutzung von Bewegtbildangeboten auch nach der Volldigitalisierung der Empfangswege immer weiter in Richtung IP-Netze verschiebt. So haben mehr als zwei Drittel der Haushalte in Deutschland ihren Fernseher mit dem Internet verbunden und gut drei von vier Personen nutzen regelmäßig über das Internet verbreitete Videoangebote, egal ob am TV, Smartphone oder auf einem anderen Bildschirm. Dabei sind es – das zeigt die jüngste Erhebung auch – vor allem ältere Personen, die zunehmend die neue Bewegtbildvielfalt im Netz für sich entdecken.