Anbieter von Videos auf YouTube oder von Fotos z.B. bei Instagram, Twitter, Snapchat oder anderen Soziale Netzwerken kooperieren häufig im Rahmen von Partnerprogrammen mit kommerziellen Onlinehändlern, wie u.a. Amazon. Produkte und Dienstleistungen, die in YouTube Videos oder auf Instagram-Fotos gezeigt und (werblich) vorgestellt werden, können über sog. Affiliate Links in den Infoboxen der Social Media-Beiträge direkt bestellt werden. Diese Links stellen für die User eine direkte Verbindung zu der Verkaufsplattform des Onlinehändlers her, der mit dem YouTuber bzw. dem Instagramer insoweit kooperiert. Der YouTuber bzw. Instagramer wird dadurch zu einem Affiliate (engl. „angliedern“, also zu einem Vertriebspartner). Für jeden Kauf dieser Produkte über diesen Link, bekommt der Affiliate eine Provision, wird also an den Verkaufseinnahmen beteiligt.
Durch den Affiliate Link erkennt der Online-Händler, von wem der Kunde geschickt wurden. Die Provision wird für die reinen Klicks auf das Werbemittel („Click“), die Übermittlung qualifizierter Kundenkontakte („Lead“) oder den Verkauf („Sale“) gezahlt. Die Affiliate Links sind Werbung und müssen insoweit werberechtlich gekennzeichnet werden. Entsprechend dem Leitfaden der Medienanstalten muss der YouTuber auf das Partnerprogramm mit dem Online-Händler aufmerksam machen und seine Usern darüber informieren, dass er im Falle eines Kaufs über diesen Link an den Verkaufseinnahmen beteiligt wird. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe zu dem Affiliate Link in der Infobox platziert sein.

Glossar
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Affiliate Links
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