Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom
28. Februar 2008.
Als Betriebsmittel gelten Geräte und ortsfeste Anlagen. Die elektromagnetische Verträglichkeit bedeutet einerseits, dass Betriebsmittel bestimmungsgemäß arbeiten können und andererseits, dass sie den bestimmungsgemässen Gebrauch anderer Betriebsmittel in Ihrer Umgebung nicht unvertretbar einschränken.
Das EMVG regelt als Bundesgesetz verbindlich die Anforderungen, Zuständigkeiten und Verfahren bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit in Deutschland.
Glossar
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EMVG
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