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Glossar

Medienintermediäre

Hauptmerkmal eines Medienintermediärs ist, dass dieser journalistisch-redaktionelle Inhalte aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert. Neben journalistisch-redaktionellen Inhalten können auch weitere Inhalte Teil eines Medienintermediärs sein. Wer die Verantwortung für die Aggregation, Selektion und allgemein zugängliche Präsentation von Inhalten trägt, ist als Anbieter des Medienintermediärs zu betrachten.

Beispiele für Medienintermediäre sind Suchmaschinen, Soziale Netzwerke, User Generated Content-Portale, Blogging-Portale und News Aggregatoren. Suchmaschinen beispielsweise aggregieren journalistisch-redaktionelle Web-Inhalte, treffen oftmals automatisiert eine Auswahl zwischen Inhalten und präsentieren diese – meist in Form von Ergebnislisten mit Hyperlinks.

Da Medienintermediären eine zentrale und in ihrer Bedeutung weiter zunehmende Rolle bei der Meinungsbildung zukommt, unterliegen sie medienrechtlichen Vorgaben, die im Medienstaatsvertrag (MStV) festgelegt sind. Bei diesen spielt besonders die Transparenz für Nutzer und die Diskriminierungsfreiheit für Inhalteanbieter eine wesentliche Rolle. Medienintermediäre sind zu unterscheiden von Medienplattformen. Letztere zeichnet im Gegensatz zu ersteren aus, dass die jeweiligen Inhalte vom Anbieter zu einem abgeschlossenen Gesamtangebot zusammengefasst werden.

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