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Glossar

Medienplattform

Hauptmerkmal einer Medienplattform ist, dass diese Medienangebote (Rundfunk, rundfunkähnliche Telemedien oder Online Presse) für Nutzer zu einem Gesamtangebot zusammenfasst. Wer die Verantwortung für die Auswahl der Angebote trägt, ist als Anbieter der Medienplattform zu betrachten. Medienplattformen können sich auf unterschiedliche Verbreitungswege stützen. So werden infrastrukturgebundene Medienplattformen (bspw. Fernsehkabelnetze) und Medienplattformen in offenen Netzen (bspw. dem Internet) unterschieden. Ein klassisches Beispiel für den Anbieter einer infrastrukturgebundenen Medienplattform ist der Betreiber eines Kabelnetzes, denn dieser bündelt, verteilt und vermarktet Rundfunkprogramme. Da Medienplattformen eine Schlüsselfunktion bei der Verbreitung von Inhalten haben, unterliegen sie medienrechtlichen Vorgaben, die im Medienstaatsvertrag (MStV) festgelegt sind. Bei diesen spielt besonders der diskriminierungsfreie und chancengleiche Zugang für Inhalteanbieter eine wesentliche Rolle. Medienplattformen sind zu unterscheiden von Medienintermediären. Erstere zeichnet im Gegensatz zu letzteren aus, dass die jeweiligen Inhalte vom Anbieter zu einem abgeschlossenen Gesamtangebot zusammengefasst werden.

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