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Glossar

Must Carry

Es handelt sich um die verbindliche Vorgabe für Betreiber von Kabelnetzen, welche digitalen Fernsehprogramme sie in ihre Netze einspeisen müssen. Diese medienrechtliche Regulierung gemäß §§ 78 ff. Medienstaatsvertrag stellt eine Maßnahme zur Sicherung der Programmvielfalt dar. Es obliegt den Landesmedienanstalten die Einhaltung der Must-Carry-Regelung zu überwachen.


Für Must-Carry-Programme ist gemäß MStV ein Drittel der Übertragungskapazität der Kabelnetze vorgegeben. Die in diesem Rahmen eingespeisten Programme sind beim jeweiligen Kabelnetzbetreiber (Unitymedia, Vodafone Kabel Deutschland, Telecolumbus, …) zu erfahren. Üblicherweise sind die Belegungspläne im Internet verfügbar.

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