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Glossar

Netzneutralität

Netzneutralität ist die grundsätzliche Forderung an digitale Kommunikationsnetze (wie zum Beispiel das Internet), die Signale aller Nutzer gleich zu behandeln. Es bedarf deshalb für die Nutzer transparenter Festlegungen, wie die verfügbare Übertragungskapazität des Netzes aufgeteilt wird, wenn die Zahl der gleichzeitigen Nutzer des Netzes so große Werte annimmt, dass dem einzelnen Nutzer seine im Vertrag mit dem Netzbetreiber vereinbarte Übertragungskapazität nicht mehr zur Verfügung stehen kann.

Eine Möglichkeit zur Sicherung der Netzneutralität besteht in der Definition von Diensteklassen. Für jede Diensteklasse werden dabei neben den Kosten auch die Auswirkungen auf die Datenrate (Bitrate) bei zunehmender gleichzeitiger Nutzung des Netzes festgelegt. Es gibt dafür folgende Varianten:

•   Die Datenrate bleibt unverändert.
•   Die Datenrate wird auf einen vereinbarten Wert reduziert.
•   Die Datenrate variiert in Abhängigkeit von der Nutzung des Netzes zwischen  dem vertraglichen Wert und einem festgelegten Mindestwert. 


Eine Reduzierung der Datenraten kann auch Vertragsbestandteil sein, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens (z.B. Monat) eine bestimmte Datenmenge (z.B. 10 GB) überschritten wird.
Nur wenn der Nutzer über die Varianten entscheiden kann, ist die für Netzneutralität erforderliche Transparenz gegeben. 
Bei verschiedenen Anbietern wird die verkehrsabhängige Anpassung der Datenrate als „Fair User Policy“ (FUP) bezeichnet. Dabei besteht in der Regel (noch) keine ausreichende Transparenz für den Nutzer.

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