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Glossar

Plattformbetreiber

Das wesentliche Merkmal einer Plattform besteht darin, dass Programme und sonstige audiovisuelle Angebote gebündelt und als spezifische Pakete vermarktet werden. Der Betreiber einer Plattform ist deshalb ein wirtschaftlich orientierter Unternehmer, der die für eine Verbreitung seiner Angebote erforderliche Netzinfrastruktur entweder selber betreibt, durch Dritte betreiben lässt oder das offene Internet nutzt.

Da Plattformbetreiber eine Schlüsselfunktion bei der Verbreitung von Inhalten haben, unterliegen sie medienrechtlichen Vorgaben, die im Medienstaatsvertrag (MStV) festgelegt sind. Bei diesen spielt besonders der diskriminierungsfreie und chancengleiche Zugang für Inhalteanbieter zu Plattformen eine wesentliche Rolle.

Ein klassisches Beispiel für einen Plattformbetreiber ist der Betreiber eines Kabelnetzes, denn dieser bündelt, verteilt und vermarktet Rundfunkprogramme über seine Plattform.
 

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