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Glossar

SchuTSEV - Sicherheitsfunk-Schutzverordnung

Sicherheitsfunk-Schutzverordnung

Diese „Verordnung zum Schutz von öffentlichen Kommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden“ gibt verbindlich die maximal zulässigen Störfeldstärkewerte (incl. Messverfahren) für solche Frequenzen vor, auf denen sicherheitsrelevante Funkdienste betrieben werden. mehr Es handelt sich dabei um den Flugfunk, den Flugnavigationsfunk, den BOS-Funk und einige Anwendungen der Streitkräfte. Die Abkürzung BOS steht für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Dazu gehören Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, also Gruppierungen zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben der Bürger.

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