Leitfaden Gewinnspiele in Social-Media-Angeboten
Leitfaden der Medienanstalten: Gewinnspiele auf Social-Media-Angeboten
Stand: Januar 2020
Viele Anbieter von Social-Media-Kanälen veranstalten bei Instagram, YouTube & Co. Gewinnspiele. Auch wenn es sich um kostenlose Gewinnspiele handelt, gibt es einige Dinge zu beachten.
Grundsätzlich gilt: Gewinnspiele müssen transparent gestaltet sein. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Nutzer nicht schaden. Wer ein Gewinnspiel veranstaltet, muss die Nutzer über bestimmte Dinge informieren (vgl. § 58 Abs. 4 und § 8a Rundfunkstaatsvertrag)
Entscheidende Fragen sind: Was ist zu tun? Wie lange geht’s? Wer darf mitmachen?
1. Was ist zu tun?
Nutzer sind leicht verständlich darüber aufzuklären, wie genau die Teilnahme an dem Gewinnspiel funktioniert. Die Nutzer müssen also wissen, was zu tun ist, um an dem Gewinnspiel teilzunehmen und wie die Auswahl der Gewinner erfolgt. Für die Teilnahme darf nichts verlangt werden, was nicht auch tatsächlich nachprüfbar ist. Die Auswahl der Gewinner kann nach dem Zufallsprinzip oder nach bestimmten Kriterien erfolgen. Die Art der Gewinnerauswahl ist vorab zu kommunizieren. Diese Information muss in dem Beitrag/Video/Post, in dem zur Teilnahme am Gewinnspiel aufgerufen wird, bereitgestellt werden. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
2. Wie lange geht’s?
Es muss kommuniziert werden, wie lange an dem Gewinnspiel teilgenommen werden kann, wann die Gewinner ermittelt werden und wo dies bekannt gegeben wird. Diese Information kann in dem Beitrag/Video/Post, in dem zur Teilnahme am Gewinnspiel aufgerufen wird, oder in extern verlinkten Teilnahmebedingungen zur Verfügung gestellt werden.
3. Wer darf mitmachen?
Sofern jemand von der Teilnahme ausgeschlossen wird, muss dies mitgeteilt werden. Ein Ausschluss von Nutzern darf nur anhand von abstrakt-generellen Kriterien erfolgen, die vorher bekannt gegeben werden müssen. Ein Beispiel dafür ist das Alter von Nutzern. Diese Information kann in dem Beitrag/Video/Post, in dem zur Teilnahme am Gewinnspiel aufgerufen wird, oder in extern verlinkten Teilnahmebedingungen zur Verfügung gestellt werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
4. Manipulationsverbot
Veränderungen in einem laufenden Gewinnspiel, insbesondere durch die Abänderung von Spielregeln oder Manipulationen bei der Gewinnerauswahl sind unzulässig. Die ausgelobten Gewinne sind auszuschütten, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
5. Teilnahmegebühr
Wenn das Gewinnspiel kostenpflichtig ist, muss die Teilnahmegebühr kommuniziert werden. Diese darf höchstens 50 Cent betragen. Minderjährigen unter 14 Jahren darf die Teilnahme an kostenpflichtigen Gewinnspielen nicht gestattet werden. Soweit eine Teilnahme untersagt ist, dürfen keine Gewinne ausgeschüttet werden.
6. Jugendschutz
Soweit Kinder oder Jugendliche an Gewinnspielen nach Ziff. 5 teilnehmen können, sind die besonderen Belange des Jugendschutzes (vor allem §§ 4, 5 und 6 JMStV) zu wahren. So dürfen z. B. die Gewinnspiele selbst nicht entwicklungsbeeinträchtigend sein und die Gewinne/Produkte müssen den Jugendschutzvorgaben entsprechen (bspw. den Altersfreigaben bei Computerspielen oder den Abgabebeschränkungen für Alkohol/Tabak).
7. Schleichwerbung
Der Gewinn darf nicht übermäßig werblich dargestellt und beschrieben werden.
8. Datenschutz
Sofern Daten von Nutzern erhoben werden, sind die geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten. Immer wenn Internetanbieter personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verarbeiten wollen, müssen sie die Einwilligung der Erziehungsberechtigten der Minderjährigen einholen.
9. Auskünfte
Der Anbieter muss der für die Aufsicht zuständigen Stelle auf Verlangen alle Unterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen, die zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind. Hier kann es also hilfreich sein, die Gewinnerauswahl zu dokumentieren.
Unberührt bleiben die jeweiligen Vorgaben der Plattformen (Instagram, YouTube und Co.) hinsichtlich der Abwicklung von Gewinnspielen.