ZAK | 06/2018 |

BILD-Livestreams sind Rundfunk

Streams werden untersagt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ein Antrag auf Zulassung vorliegt 

Die Medienanstalten haben drei Livestreams der BILD-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Konkret handelt es sich um die Streams „BILD live“, „Die richtigen Fragen“ und den „Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“. Diese Livestreaming-Formate erfüllen nach Auffassung der zuständigen Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) die Anforderungen an Rundfunk, da sie regelmäßig anhand eines Sendeplans veranstaltet werden und auf zeitgleichen linearen Empfang ausgelegt sind.

Da für diese Streams bislang keine medienrechtliche Zulassung existiert, wurde die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gebeten, die Streams zu untersagen, sofern nicht innerhalb von zwei Wochen ein Antrag auf Zulassung gestellt wird.

Alle aktuellen Entscheidungen der ZAK sowie alle neuen Zulassungen und Zulassungsänderungen gibt es unter der Rubrik Kommission für Zulassung und Aufsicht auf dieser Internetseite.

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