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die medienanstalten-PM 10/2014; Schutz vor Ausspähung der Zuschauer beim Smart-TV

Vertreter der Medienanstalten haben sich verhalten positiv zu den neuen Leitlinien der deutschen TV-Plattform zum Umgang mit Zuschauerdaten auf Smart-TV geäußert. Datensicherheit und Datenschutz bei den sog. Smart-TVs waren heute (23. Oktober) Thema des Panels der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) „Smart-TV: vom anonymen Zuschauer zum gläsernen Nutzer?“ auf den Medientagen in München. Bei Smart-TV-Endgeräten bestehen nach Ansicht der Medienanstalten Schwachstellen beim Daten- und damit beim Nutzerschutz. So fließen z.B. bei HbbTV Datenströme über den sog. „Red Button“, ohne dass in der Regel der Zuschauer bzw. Nutzer über die Nutzung seiner Daten informiert wird.

Die neuen Leitlinien hatte in der vergangenen Woche die Deutsche TV-Plattform vorgelegt, in der TV-Sender und Gerätehersteller organisiert sind. Sie greifen wesentliche Forderungen der Medienanstalten auf wie die Möglichkeit

  • zur anonymen TV-Nutzung,
  • zu einer verbesserten Information der Nutzer über Art und Weise der Datenerhebung  sowie deren Zweck und
  • zum verantwortungsvollen Umgang mit nutzerbezogenen Daten.


Winfried Engel, der Vorsitzende der GVK, begrüßte die Leitlinien als einen ersten wichtigen Schritt hin zu mehr Datenschutz. Engel äußerte jedoch auch die Erwartung, dass TV-Veranstalter und Gerätehersteller zu einer weiteren Konkretisierung kommen, die datenschutzrechtlich relevant und belastbar sei: „Die Leitlinien zeugen von einem steigenden Problembewusstsein bei Geräteindustrie und Sendern. Das begrüßen wir ausdrücklich. Es ist gut, dass in den letzten Monaten die Gespräche zu diesem ersten Ergebnis geführt haben und dass die deutsche TV-Plattform auch Hersteller aus Ländern eingebunden hat, die ein geringeres Datenschutzniveau haben. Es sind aber noch weitere Anstrengungen nötig.“

Er sagte, am Ende des Prozesses sollten rechtlich bindende Verhaltensregeln stehen. Die Geräteindustrie müsse konkrete weitere Verbesserungen umsetzen – so müsse zum Beispiel sichergestellt sein, dass keine Datenübermittlung ohne vorherige Zustimmung des Nutzers erfolgen kann. Die Rundfunkveranstalter sollten umfassend darüber informieren, was mit den personenbezogenen Daten geschehe.

Einen Bericht über das Panel finden Sie hier.

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