KEK | 03/2019 |

Ergebnisse 244. Sitzung der KEK

  • Zulassung DFB-TV / Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V.
  • Zulassung 7TV Sender/Fiction (Arbeitstitel) / 7TV Joint Venture GmbH
  • Zulassung KinoweltTV / Kinowelt Television GmbH
  • Beteiligungsveränderung / The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG

 

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:

Zulassung DFB-TV / Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V.

Der Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V. hat bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) die Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms DFB-TV beantragt. Der DFB bietet im Internet kostenfrei Videobeiträge zu Sportevents an, die in der medialen Berichterstattung nur eine kleine Rolle spielen. Gezeigt werden u. a. Beiträge zu Fußballspielen der Allianz Frauen-Bundesliga, dem DFB-Pokal der Frauen, den Junioren-Bundesligen, den Junioren-Nationalmannschaften, DFB-Pressekonferenzen sowie sonstigen DFB-Veranstaltungen. Der Großteil der Videoinhalte wird zum Abruf bereitgestellt. Das Livestreaming-Angebot, für das die Rundfunk-zulassung beantragt wird, umfasst schwerpunktmäßig Fußballspiele, Pressekonferenzen und verschiedene einzelne Events (z. B. Beachsoccer). Die Livestreams werden über die Website des DFB (unter tv.dfb.de) sowie über Facebook und YouTube verbreitet.

Der DFB ist die Vereinigung der Landesverbände, der Regionalverbände und des DFL Deutsche Fußball Liga e.V., in denen Fußballsport betrieben wird. Aufbau und Struktur gleichen einer Pyramide: An ihrer Spitze steht die DFB-Zentralverwaltung in Frankfurt am Main, der als nächste Stufe die DFL sowie die fünf Regionalverbände Nord, West, Süd, Südwest und Nordost folgen. Die Regionalverbände setzen sich aus 21 Landesverbänden zusammen, die ihrerseits in Bezirke beziehungsweise Kreise gegliedert sind, denen wiederum die Vereine mit ihren Mitgliedern angeschlossen sind (aktuell 7.090.107 Personen, vgl. www.dfb.de/verbandsstruktur/mitglieder). Höchstes Gremium des DFB ist die als „Bundestag“ bezeichnete Versammlung, die u. a. Satzung und Ordnungen des DFB beschließt, sowie Vorstand und Präsidium wählt. Das Präsidium ist zuständig für die Erledigung des laufenden Geschäfts und repräsentiert den DFB.

Zulassung 7TV Sender/Fiction (Arbeitstitel) / 7TV Joint Venture GmbH


Die Betreiberin der Plattform 7TV, die 7TV Joint Venture GmbH, will künftig ein eigenes lineares Fernsehprogramm anbieten: Sie hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Zulassung für ein fiktionales Fernsehspartenprogramm beantragt. Die Antragstellerin ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Medienkonzerne ProSiebenSat.1 Media SE und Discovery, Inc. Unmittelbar beteiligt sind die ProSiebenSat.1 Digital GmbH und die Discovery Communications Europe Ltd. mit jeweils 50 % der Anteile (s. Schaubild).

7TV ist eine Plattform, welche Inhalte über das Internet zur Verfügung stellt, ohne dass ein Internet-Service-Provider in die Kontrolle oder Verbreitung der Inhalte involviert ist (Over-the-top content (OTT)). Das Livestream-Paket von 7TV soll neben TV-Sendern der beteiligten Sendergruppen künftig auch Programme Dritter beinhalten (u. a. Welt, SPORT1, RIC, ZDF). Ein Teil der bereits ausgestrahlten Sendungen kann auch über die Mediathek abgerufen werden. Die Gesellschafter der 7TV Joint Venture GmbH beabsichtigen, das Angebot von 7TV zu erweitern und die Online-Videothek Maxdome der ProSiebenSat.1-Gruppe und den Eurosport Player des Discovery-Konzerns in die Plattform zu integrieren. Mit diesem Streaming-Angebot für den deutschen Markt steht 7TV im Bieterkampf für Übertragungsrechte und im Wettbewerb zu den weltweit größten Anbietern wie Netflix oder Amazon.

Zulassung KinoweltTV / Kinowelt Television GmbH

Die Kinowelt Television GmbH hat bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) die Zulassungsverlängerung für das Spartenprogramm KinoweltTV beantragt. Inhaltlicher Schwerpunkt von KinoweltTV sind Spielfilm-Highlights, Independent Filme und insbesondere europäisches Kino. Das Programm wird als Pay-TV über Kabel, IPTV sowie über die Sky-Plattform verbreitet.

Sämtliche Anteile der Kinowelt Television GmbH werden von der KW Acquisition GmbH gehalten, die mittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft der AMC Networks Inc. ist. Die AMC Networks Inc. ist in der Medien- und Unterhaltungsbranche aktiv und betreibt in den USA unter anderem die Kabelkanäle AMC, BBC AMERICA (über ein Joint Venture mit BBC Studios), IFC und SundanceTV sowie verschiedene Streaming-Videodienste (u. a. Sundance Now und AMC Premiere). Tochterunternehmen sind in der Fernsehproduktion, dem weltweiten Programmvertrieb und Filmverleih tätig. Neben KinoweltTV hält die AMC Networks Inc. mittelbar auch sämtliche Anteile der Zonemedia Broadcasting Ltd., welche auf Grundlage einer Lizenz der britischen Regulierungsbehörde Ofcom das bundesweit empfangbare englischsprachige Programm Extreme Sports Channel veranstaltet.

Beteiligungsveränderung / The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG

Die The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG, Veranstalterin der bundesweit verbreiteten Pay-TV-Programme History und A&E, wird vollständig von der The Hearst Corporation übernommen. Sie war bislang über ihre Muttergesellschaft, die A&E Television Networks LLC („AETN“), mittelbar ein Gemeinschaftsunternehmen der The Walt Disney Company, Inc. und der The Hearst Corporation.

Die Übernahme der Disney-Beteiligung an AETN durch die The Hearst Corporation steht im Zusammenhang mit der Übernahme der Twenty-First Century Fox, Inc. durch die The Walt Disney Company, Inc. Im Rahmen der Überprüfung des diesbezüglichen Zusammenschlussvorhabens durch die Europäische Kommission hatte sich Disney verpflichtet, seine (mittelbaren) Beteiligungen an AETN-Aktivitäten in Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien zu veräußern. Bei der KEK ist dieses Verfahren derzeit anhängig.

Zu dem U.S.-amerikanischen Medienkonzern Hearst gehören unter anderem Zeitschriften (u. a. Cosmopolitan, Elle, Marie Claire, Men’s Health) sowie Tages- und Wochenzeitungen und lokale Fernsehsender in den USA. Zu den wichtigsten Beteiligungen zählen die Sendernetzwerke A&E, History, Lifetime und ESPN. In Deutschland betreibt Hearst zusammen mit dem Burda-Konzern das Gemeinschaftsunternehmen Burda Hearst Publishing GmbH, das die deutschen Titel der Marke ELLE sowie die Zeitschrift Harper's BAZAAR verlegt.

Die Hearst Corporation steht im Treuhandvermögen (Trust) der Familie Hearst. Lizenzführende Landesmedienanstalt für das Programm History ist die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), für das Programm A&E die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM).

 

Pressemitteilung hier downloaden.

Pressemitteilungen - Archiv

Pressemitteilungen 2023

Pressemitteilungen 2022

Pressemitteilungen 2021

Pressemitteilungen 2020

Pressemitteilungen 2019

Pressemitteilungen 2018

Pressemitteilungen 2017

Pressemitteilungen 2016

Pressemitteilungen 2015

Pressemitteilungen 2014

Pressemitteilungen 2013

Pressemitteilungen 2012

Pressemitteilungen 2011

Pressemitteilungen 2010

Pressemitteilungen 2009

Pressemitteilungen 2008

Pressemitteilungen 2007

Pressemitteilungen 2006

Pressemitteilungen 2005

Pressemitteilungen 2004

Pressemitteilungen 2003

Pressemitteilungen 2002

Pressemitteilungen 2001

Pressemitteilungen 2000

Pressemitteilungen 1999

Pressemitteilungen 1998

Pressemitteilungen 1997

RSS Feed