DLM | 02/2019 |

Schnell und effizient gegen rechtswidrige Inhalte im Netz

Austausch von DLM und KJM mit dem Bundesamt für Justiz zum NetzDG

Um sich über eine erste Bilanz nach dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vor rund 14 Monaten auszutauschen, haben sich am 09.01.2019 in Bonn die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Cornelia Holsten, und der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Dr. Wolfgang Kreißig, mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz (BfJ), getroffen.

Bei den Ländern ist nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) seit vielen Jahren die KJM als Organ der Landesmedienanstalten für strafrechtlich relevante Hate-Speech-Inhalte zuständig. Mit Inkrafttreten des NetzDG ist die Zuständigkeit des Bundes für die Einhaltung von Compliance-Regeln durch die Anbieter sozialer Netzwerke hinzu getreten. Das BfJ ist die zuständige Verwaltungsbehörde zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem NetzDG, wenn z. B. soziale Netzwerke kein wirksames Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten, kein ordnungsgemäßes Verfahren zur Übermittlung diesbezüglicher Beschwerden zur Verfügung stellen, entsprechenden Berichtspflichten nicht nachkommen, oder keinen Zustellungsbevollmächtigten oder Empfangsberechtigten benennen.

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Überschneidungsbereiche zwischen den Tätigkeiten der KJM, der Landesmedienanstalten und des BfJ. Einig waren sich die Gesprächsteilnehmer darin, wie wichtig ein regelmäßiger Austausch zwischen beiden Akteuren ist. Die DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten betonte: „Ob es sich um rechtswidrige Inhalte nach dem JMStV handelt oder das Beschwerdesystem des Netzwerks mangelhaft ist: In Zeiten von Fake News und Hate Speech steht eine wirksame und effiziente Rechtsdurchsetzung im Netz an erster Stelle. Die Effizienz der Rechtsverfolgung erfordert ein abgestimmtes Vorgehen, daher bin ich dankbar für die gute Zusammenarbeit.“

Auch Dr. Wolfgang Kreißig bewertete das Gespräch positiv. Die KJM verfüge dank langjähriger Prüfpraxis über eine große Expertise im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet. „Wir wissen deshalb, wie wichtig ein guter Informationsfluss hinsichtlich der Verfahrensabläufe ist und begrüßen den entsprechenden Austausch mit dem Bundesamt für Justiz“, so Dr. Kreißig.

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