Der Ausschnitt eines Monopoly-Spiels assoziiert den Begriff Monopol - etwas, was die KEK im Medienbereich mit ihrem Auftrag der Konzentrationskontrolle verhindern soll.

Medienkonzentration

Eine wesentliche Grundlage der Demokratie ist die Möglichkeit zur freien Meinungsbildung. Den Medien kommt im Prozess der Meinungsbildung eine besondere Bedeutung zu.

Unter den einzelnen Mediengattungen gilt wiederum das Fernsehen als meinungsmächtigstes Medium, da es mit bewegten Bildern und Ton unmittelbar von Geschehnissen berichten kann. Zudem kann mit dem Fernsehen eine große Zahl an Menschen gleichzeitig erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Machtkonzentration bei einzelnen Medienunternehmen – insbesondere im Fernsehbereich – zu verhindern.

Medienkonzentrationskontrolle

Medienkonzentrationskontrolle ist eine Aufgabe, die das Bundesverfassungsgericht unmittelbar aus Artikel 5 des Grundgesetzes herleitet und in erster Linie mit dem Rundfunk verbindet. Die Vielfalt der in der Gesellschaft bestehenden Meinungen soll im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit zum Ausdruck kommen.

Da sich einmal eingetretene Fehlentwicklungen – wenn überhaupt – nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen, soll durch materielle, verfahrensrechtliche und organisatorische Maßnahmen dem Entstehen vorherrschender Meinungsmacht vorbeugend entgegengewirkt werden.

Die Möglichkeit zur freien Meinungsbildung ist Grundlage der Demokratie. Eine Machtkonzentration bei einzelnen Medienunternehmen ist zu verhindern.

Auf bundesweiter Ebene ist zur Vielfaltssicherung im privaten Fernsehen die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK ) für die Landesmedienanstalten tätig.

Bei Zulassungsverfahren zur Programmveranstaltung und bei Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei Fernsehveranstaltern beurteilt die KEK, ob ein Unternehmen durch die ihm zuzurechnenden Programme vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Die Berechnung erfolgt mit dem sog. Zuschaueranteilsmodell.

Publikationen

Konzentrationsbericht

Von der Fernsehzentrierung zur Medienfokussierung - Anforderungen an eine zeitgemäße Sicherung medialer Meinungsvielfalt.

Zuschaueranteilsmodell

Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage darf jeder Veranstalter von Fernsehprogrammen eine beliebige Anzahl und jede Art von Programmen veranstalten, es sei denn, er erlangt dadurch vorherrschende Meinungsmacht (Grundtatbestand, § 60 Abs. 1 MStV).

Vorherrschende Meinungsmacht wird dabei vermutet, wenn auf einen Veranstalter und die ihm zurechenbaren Programme im Jahresdurchschnitt ein Zuschaueranteil von 30 % oder mehr entfällt (§ 60 Abs. 2 Satz 1 MStV). Darüber hinaus wird vorherrschende Meinungsmacht auch vermutet:

  • wenn ein Unternehmen einen Zuschaueranteil von mindestens 25 % erreicht und zusätzlich auf einem medienrelevanten verwandten Markt eine marktbeherrschende Stellung hat
  • oder wenn eine Gesamtbeurteilung seiner Aktivitäten im Fernsehen und auf medienrelevanten verwandten Märkten ergibt, dass der dadurch erzielte Meinungseinfluss dem eines Unternehmens mit einem Zuschaueranteil von 30 % im Fernsehen entspricht (§ 60 Abs. 2 Satz 2 MStV).

Im Sinne der Vielfaltssicherung ist die KEK darüber hinaus bei der Auswahl und Zulassung von Veranstaltern von Drittsendezeiten und Regionalfenstern beteiligt. Ihr kommt zudem die Aufgabe zu, Transparenz über die Beteiligungsverhältnisse und sonstige medienkonzentrationsrechtlich relevanten Entwicklung im Bereich des bundesweit verbreiteten privaten Fernsehens herzustellen.

Mit dem Medienvielfaltsmonitor untersuchen und dokumentieren die Medienanstalten kontinuierlich die Entwicklung der Rundfunk- und Medienlandschaft in Deutschland unter verschiedenen Perspektiven. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Konvergenz wird mit verschiedenen Instrumentarien und Methoden die Medienentwicklung empirisch beobachtet. Im Medienvielfaltsmonitor werden seit 2014 die Ergebnisse des Medienvielfaltsmonitors, der Mediendatenbank der KEK und weiterer begleitender Studien zueinander in Bezug gesetzt und anschaulich und transparent aufbereitet.