Wand mit ganz vielen Fernseh-Monitoren

Über uns

14 Landesmedienanstalten gemeinsam für Medienvielfalt
Die 14 Landesmedienanstalten sichern als Aufsichtsbehörden die Vielfalt an Meinungen, Angeboten und Anbietern in privatem Rundfunk und Telemedien in Deutschland. Bei zentralen Aufgaben und Projekten arbeiten sie in gemeinsamen Kommissionen unter der Dachmarke "die medienanstalten" zusammen.

Die Medienanstalten – das sind die 14 Landesmedienanstalten in Deutschland. Sie sind die zentralen Aufsichtsbehörden für die Regulierung von privatem Rundfunk und Telemedien in Deutschland. Der Kernauftrag der Medienanstalten ist es, die Vielfalt der Medienangebote und Meinungen zu sichern, und die Medienfreiheit zu schützen.

14 Landesmedienanstalten, eine Geschäftsstelle: So funktioniert die Zusammenarbeit

Medienregulierung ist in Deutschland föderal organisiert. Deshalb gibt es 14 unabhängige Landesmedienanstalten. Digitalisierung, rasanter technologischer Wandel und die große Bedeutung von meist global agierenden Plattformen und Intermediären für die Meinungsbildung stellen die heutige Medienregulierung vor neue, grenzüberschreitende Herausforderungen. 

Medienvielfalt sichern ist eine Aufgabe, die nicht an Ländergrenzen Halt macht.

In Fällen mit länderübergreifender Bedeutung und bei zentralen Aufgaben und Projekten arbeiten die Landesmedienanstalten deshalb unter der Dachmarke „die medienanstalten“ in bundesweiten Gremien, Fachausschüssen, in Prüf- und Arbeitsgruppen zusammen.

Die Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten (GGS) in Berlin gestaltet diese bundesweite Zusammenarbeit. Sie ist der Wissenspool und zentrale Ansprechpartnerin für die Landesmedienanstalten. Zugleich koordiniert die GGS Gemeinschaftsprojekte.
 

Medienregulierung in Deutschland: Was sind die Aufgaben der Medienanstalten?

Medien- und Anbietervielfalt sichern, Meinungs- und Medienfreiheit schützen – das ist der gesetzliche Auftrag der Medienanstalten. Diesen Auftrag erfüllen sie durch ihre gesetzlich festgelegten (Gemeinschafts-)Aufgaben: 

  • Regulierung von Medienintermediären
    Medienintermediäre wie Suchmaschinen, Soziale Medien und Videoportale vermitteln Inhalte zwischen Inhalteanbietern und Nutzenden.  Sie nehmen so entscheidenden Einfluss auf die Meinungs- und Angebotsvielfalt und können die Meinungsbildung stark beeinflussen. Deshalb müssen sie sich an Regeln zu Transparenz und an ein Diskriminierungsverbot halten
  • Regulierung von Plattformen und Benutzeroberflächen
    Medienplattformen und Benutzeroberflächen sind das Nadelöhr, das Medienangebote passieren müssen, um wahrgenommen zu werden. Die Medienanstalten sorgen für Transparenz von Medienplattformen und Benutzeroberflächen und sichern den diskriminierungsfreien Zugang journalistisch-redaktioneller Inhalteanbieter zu ihnen. Zudem sorgen sie dafür, dass deren Angebote auf Benutzeroberflächen leicht auffindbar sind.
  • Public Value
    Public Value – das sind all jene Angebote, die einen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer bieten und für die öffentliche Meinungsbildung besonders wichtig sind. Die Medienanstalten sind dafür zuständig, Public-Value-Angebote, also all jene Medienangebote, die einen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer bieten und für die öffentliche Meinungsbildung besonders wichtig sind, zu bestimmen. Sie sorgen zudem dafür, dass die Menschen diese Medienangebote auf Benutzeroberflächen leicht auffinden können.
  • Medienkonzentrationskontrolle
    Die Medienkonzentrationskontrolle zielt darauf ab, eine Vielfalt von unabhängigen Anbietern von Medieninhalten zu gewährleisten. Die Medienanstalten verhindern die Entwicklung vorherrschender Meinungsmacht am privaten Fernsehmarkt durch Medienkonzentrationskontrolle.
  • Technik und Innovation
    Die Medienanstalten beobachten und begleiten technische Innovationen und Digitalisierung sowie deren Folgen für die Medienvielfalt und Meinungsbildung – zum Beispiel mit Workshops, Branchengesprächen, Gutachten und Studien.
  • Zulassung
    Wer private Rundfunkprogramme veranstalten möchte, braucht in der Regel eine medienrechtliche Zulassung. Die Medienanstalten erteilen diese Zulassungen und weisen Übertragungswege zu.
     
  • Journalistische Grundsätze
    Die Medienanstalten kontrollieren die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten im privaten Rundfunk und in Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten.
  • Jugendmedienschutz
    Die Medienanstalten sind zuständig für den Kinder- und Jugendmedienschutz durch gesetzliche Kontrolle von potenziell gefährdenden Medieninhalten und durch die Förderung von Medienkompetenz.
  • Barrierefreiheit
    Die Medienanstalten schaffen Transparenz über Barrierefreiheit in den Medien und stellen damit sicher, dass Möglichkeiten medialer Teilhabe zunehmen
  • Werbeaufsicht
    Die Medienanstalten verfolgen Verstöße gegen die medienrechtlichen Werbevorschriften in Rundfunk und Telemedien.
  • Impressumspflicht
    Die Medienanstalten kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Impressumspflichten im Internet.
  • Aufsicht über Gewinnspiele
    Die Medienanstalten kontrollieren die Einhaltung der Regeln für Gewinnspiele in privatem Rundfunk, Internet und sozialen Medien.
     
  • Bürgermedien-Förderung
    Die Medienanstalten fördern in vielen Bundesländern Bürgermedien und lokale Medienangebote.
  • Medienkompetenz-Förderung
    In den meisten Bundesländern fördern die Medienanstalten Medienkompetenz und vermitteln einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien.
     
  • Europäische Medienregulierung
    Die Medienanstalten wirken mit bei der europäischen Medienregulierung durch Positionierungen und internationale Kooperationen. 
  • Forschung
    Die Medienanstalten beobachten und begleiten regulierungsrelevante Trends in Mediennutzungsverhalten, Medienmärkten und im Meinungsbildungsprozess durch Forschung als Grundlage der Regulierung.
     

Auf welcher Rechtsgrundlage arbeiten die Medienanstalten?

Die Medienanstalten arbeiten stets mit gesetzlichem Auftrag. Dieser Auftrag ergibt sich vor allem aus dem Medienstaatsvertrag (MStV), dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und den 14 Landesmediengesetzen. Daneben werden Satzungen erlassen, die diese Rechtsgrundlagen konkretisieren, wo es notwendig ist, zum Beispiel bei der Regulierung von Medienplattformen oder Intermediären.

Die interne Zusammenarbeit der einzelnen Landesmedienanstalten in Gremien und Kommissionen ist im ALM-Statut geregelt.