Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)

Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Medienanstalten berät als ehrenamtliches Gremium über medienpolitische und -ethische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.

Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) berät über Angelegenheiten, die in der (Medien-)Gesellschaft, der Medienpolitik und für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind. Das sind vor allem Fragen der Programmentwicklung und medienethische Standpunkte, wie beispielsweise zur Qualität privater Rundfunkinhalte mit Blick auf die Normen und Werte unserer Gesellschaft. Außerdem trifft die GVK die Auswahlentscheidung bei der Belegung von Plattformen und für die Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten an private Anbieter.

Die GVK trifft sich bis zu achtmal im Jahr sowie zweimal im Jahr gemeinsam mit der DLM in der Gesamtkonferenz.

Die GVK kommt mit den Spitzen des öffentlichen Rundfunks einmal im Jahr zusammen, um über aktuelle medienpolitische oder technische Entwicklungen, die beide Seiten des dualen Rundfunksystems betreffen, zu beraten.
 

Zusammensetzung

In der Gremienvorsitzendenkonferenz arbeiten die jeweiligen Vorsitzenden der 14 Gremien der Landesmedienanstalten zusammen.

Die Gremien heißen Versammlung, Medienrat oder Medienkommission und setzen sich zusammen aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen (Parteien, Religionsgemeinschaften, Verbänden und Organisation, wie Kinderschutzbund, Wohlfahrtsverband, Unternehmensverband) - oder aus Medien-Sachverständigen.

Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erfüllen eine zentrale Funktion, denn sie fällen in lokalen und landesweiten Angelegenheiten die Entscheidungen und wählen meistens auch den Direktor oder Präsidenten der jeweiligen Landesmedienanstalt.

Die GVK wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Seit dem 1. Januar 2022 ist dies Albrecht Bähr, der Vorsitzende der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.

Sein Stellvertreter ist Martin Gorholt, Vorsitzender des Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Rechtsgrundlagen

Die Aufgaben der GVK sind in § 105 Abs. 2 MStV festgeschrieben:

„Die GVK ist zuständig für Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen von Übertragungskapazitäten nach § 102 Abs. 4 und für die Entscheidung über die Belegung von Plattformen nach § 81 Abs. 5 Satz 3. Die ZAK unterrichtet die GVK fortlaufend über ihre Tätigkeit. Sie bezieht die GVK in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Erstellung von Satzungen und Richtlinienentwürfen, ein."

Vorsitz

Frau hantiert mit Laptop und Smartphone
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Weitere Veröffentlichungen

  • Vorschaubild der PDF-Datei Positionspapier

    Positionspapier

    Transparenz bei Medienintermediären aus Sicht der Nutzenden
  • Vorschaubild der PDF-Datei Gutachten

    Gutachten

    Die regulatorische Relevanz der Organisation massenhafter Individualkommunikation, unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung der Meinungsvielfalt
  • Vorschaubild der PDF-Datei Leitlinien

    Leitlinien

    Leitlinien für die Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten. Freiwillige Verhaltensgrundsätze der privaten Fernsehveranstalter

Veranstaltungen

Mitglieder der GVK

Wolfgang Epp
Dr. Wolfgang Epp
Vorsitzender des Medienrates der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
Markus Kurze
Markus Kurze
Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt
Walter Keilbart
Walter Keilbart
Vorsitzender des Medienrates der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien
Katrin Kleeberg
Katrin Kleeberg
Vizepräsidentin der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien

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