Cornelia Holsten

Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt

Cornelia Holsten
© Jens Jeske

Cornelia Holsten (Jahrgang 1970) ist seit 2009 Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt. In den vergangenen Jahren hat sie die Anstalt neu aufgestellt und insbesondere deren Medienkompetenz-Aktivitäten ausgeweitet.

Holsten war 2018 und 2019 Vorsitzende der  Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Zuvor war sie Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Zudem gehört sie dem Vorstand des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) an. Die aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte von Holsten sind Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Influencer-Marketing und Barrierefreiheit in den Medien. Sie ist Lehrbeauftragte zu Social Media Trends an den Hochschulen Bremen und Bremerhaven. 

Zuvor war Holsten Richterin am Amts- und ab 2004 am Landgericht Bremen, wo sie ab 2007 den stellvertretenden Vorsitz einer Zivilkammer für Urheber-, Presse- und IT-Recht inne hatte. Zugleich war sie stellvertretende Pressesprecherin des Landgerichts. Als ausgebildete Richtermediatorin war Holsten maßgeblich an der Einführung der gerichtsnahen Mediation am Landgericht beteiligt. Von 1999 bis 2002 hat sie als Rechtsanwältin für Wirtschafts- Medien- sowie IT-Recht Unternehmen beraten und vertreten. Unmittelbar nach dem Studium hat sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Rostock im Bereich Wirtschafts- und Medienrecht geforscht und gelehrt. Ihr Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie das Referendariat absolvierte Cornelia Holsten in Bremen. 
 

 

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