#watchdog 18: Recht(s)-sicher durch die Welt des Influencer Marketings

Influencer Marketing spielt in den sozialen Netzwerken eine wachsende Rolle. Kooperationen zwischen Unternehmen und sog. Influencern nehmen immer mehr zu. Gleichzeitig war die korrekte Kennzeichnung von Werbung im vergangenen Jahr wieder Gegenstand einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen. Die Presse reagierte mit Schlagzeilen wie „Abmahnwelle gegen Influencer und Blogger“ und „Kennzeichnungspflicht auch bei selbst gekauften Produkten“.

Die Medienanstalten zeigen seit 2015 mit ihren FAQs zu Werbefragen in sozialen Medien, wie werbliche Inhalte medienrechtlich gekennzeichnet werden müssen. Abmahnverfahren im Bereich des Wettbewerbsrechts sorgen derzeit für Unsicherheit in der Social-Media-Branche.

  • Wo steht Social Media heute im Lichte des Influencer Marketings?
  • Was folgt aus den Abmahnverfahren und den Entscheidungen der Wettbewerbsgerichte?
  • Wann und wie muss Werbung in Social-Media-Beiträgen gekennzeichnet werden?
  • Wann ist das Taggen von Marken, Firmen, Namen und Orten bei Instagram Posts als Werbung kennzeichnungspflichtig?

Diese und weitere Fragen werden im Rahmen der Veranstaltung mit Vertretern der Influencer- und Social-Media-Szene, der Werbebranche und der Regulierung diskutiert.

Auf der Grundlage der bisherigen praktischen Erfahrungen und in Folge der jüngsten Entwicklung haben die Medienanstalten die FAQs zu einer Kennzeichnungs-Matrix für Social-Media-Angebote weiterentwickelt. Diese wird auf der Veranstaltung vorgestellt.

 

Dokumentation

Videos der Veranstaltung

Zur Videodokumentation auf www.youtube.com

Twitter

Eine Auswahl der Posts zum Event gibt's im Blog „Atrium"

Matrix zur Werbekennzeichnung in Social Media (FAQs 4.0)

Leitfaden der Medienanstalten (PDF)

Pressemitteilung

Neue Kennzeichnungsmatrix zu Influencer Marketing

Programm

Programm zum Download (PDF)

Fotos: Christian Herrmann, Düsseldorf

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