Person im Hörfunkstudio moderiert eine Sendung

Bürgermedien

Bürgermedien sind ein zentraler Bestandteil der Informations- und Diskussionskultur unserer Gesellschaft. Sie ermöglichen handlungsorientierte Medienbildung und ermöglichen die Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Deshalb setzen sich viele Landesmedienanstalten dafür ein.

Bürgermedien sind für die Medienvielfalt von großer Bedeutung. In vielen Bundesländern sind sie fester Bestandteil der Medienlandschaft und -kultur. Offene Kanäle, Bürgerradios, Freie Radios, Bürgerfernsehen und Ausbildungs- und Erprobungskanäle fördern die mediale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und sind somit ein zentraler Bestandteil der Informations- und Diskussionskultur unserer Gesellschaft. 

Warum fördern die Landesmedienanstalten Bürgermedien?

Bürgermedien erfüllen wichtige demokratische Funktionen: Sie…

  • vermitteln handlungsorientiert Medienbildung, Medienkompetenz und kritisches Denken – in Zeiten von Desinformation und Verschwörungserzählungen ist das von großer Bedeutung. Bei der Mitarbeit in Bürgermedien lernen Interessierte den kompletten Entstehungs-, Produktions- und Distributionsprozess von Medienprodukten kennen.
  • ermöglichen als Begegnungsorte die Teilhabe am öffentlichen Diskurs und an gesellschaftspolitischen Debatten – für Menschen aus den unterschiedlichsten Gesellschaftsschichten.
  • ermöglichen die freie Meinungsäußerung.
  • sind ausdrücklich ihrem Publikum verpflichtet und somit partizipativ und inklusiv.
  • ermöglichen Bildung, Integration und Inklusion in Rundfunk und Internet.
  • fungieren als Informations-, Nachrichten- und Unterhaltungsmedium.
  • sind unmittelbare, unverfälschte und unzensierte Sprachrohre des lokalen Lebens und fördern deshalb die lokale und regionale Vielfalt. 
     

Mediale Vielfalt, Authentizität und Lokalität der Bürgermedien bieten Orientierung im heutigen Überfluss an digitalen Informationen – ohne Zensur und Monetarisierungsdruck.

Wie fördern die Medienanstalten Bürgermedien?

In vielen Bundesländern sind Bürgermedien fester Bestandteil der lokalen Medienlandschaft und für die lokale Vielfalt von großer Bedeutung. Viele Landesmedienanstalten unterstützen deshalb Bürgermedien und ihre Entwicklung auf unterschiedlichste Weise, um eine lebendige und pluralistische Medienlandschaft zu fördern. Sie können zum Beispiel bestehende Projekte fördern oder eigene Einrichtungen betreiben. Die Rechtsgrundlagen dazu finden sich in den jeweiligen Landesmediengesetzen.

Welche Formen von Bürgermedien gibt es?

Die Möglichkeiten, außerhalb der klassischen professionellen Rundfunkeinrichtungen Radio- oder Fernsehprogramme zu machen, sind vielfältig. Hier erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Formen von Bürgermedien.

Ein Offener Kanal ist ein nicht-kommerzieller, werbefreier, lokaler bzw. regionaler Radio- oder Fernsehsender, der allen Bürgerinnen und Bürgern den freien, gleichberechtigten und kostenfreien Zugang zu diesen elektronischen Medien garantiert.

Offene Kanäle stellen die technische und fachliche Infrastruktur für Sendungen bereit. Die Bürgerinnen und Bürger produzieren eigenständig, sind Teil des Programms und damit selbst verantwortlich.

In der Regel werden die Offenen Kanäle von der Landesmedienanstalt des jeweiligen Bundeslandes, von einem gemeinnützigen Träger- oder Förderverein betrieben und in unterschiedlichen Modellen gefördert.
 

Nichtkommerzielle Radios und Fernsehsender sind, ähnlich wie die Offene Kanäle, Bürgerfunk: lokal begrenzt und in der Regel zugangsoffen.

Bei nichtkommerziellen Radios und nichtkommerziellen Fernsehsendern liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Redaktionen. Wie die Redaktionen strukturiert sind, ist Teil des Senderkonzeptes und damit von Initiative zu Initiative verschieden. Wie bei öffentlich-rechtlichen oder kommerziellen, privaten Radioprogrammen gibt es ein festes Sendeschema.

Ehrenamtliche Mitarbeitende produzieren zusammen mit wenigen Redaktionsmitgliedern Sendungen. Die Musikauswahl wird nicht von kommerziellen Interessen und Mainstream bestimmt.
 

Im Bürgerrundfunk verschmelzen Elemente der Offenen Kanäle (Partizipation, Offenheit) und Elemente der nichtkommerziellen Radios und Fernsehsender (Informationsauftrag) in einer Organisation. Bürgermedien dieses Typs tragen zur publizistischen Ergänzung der lokalen und regionalen Berichterstattung bei, gewähren zugleich einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zum Rundfunk für alle Bürgerinnen und Bürger im Verbreitungsgebiet und halten zudem Angebote zur Vermittlung von Medienkompetenz vor. Die beschriebenen Funktionszuweisungen findet man in verschiedenen Bundesländern, ohne dass es eine ausdrückliche medienrechtliche Verankerung und organisatorische Vereinheitlichung gibt. In Niedersachsen ist dieses Modell seit 2001 gesetzlich abgesichert. 

Campus- und Hochschulradios bieten Studierenden die Möglichkeit, eigene Radiobeiträge zu produzieren, zu moderieren und sich so journalistisch zu qualifizieren. Neben der Radioarbeit im engeren Sinne erwerben die Studierenden hier in vielen Bereichen Kompetenzen, beispielsweise im Redaktionsmanagement, bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in der Kommunikation über Soziale Medien, beim Erstellen von Musikablaufplänen oder bei der Kontaktpflege zur Musikindustrie.

Aus- und Fortbildungskanäle verfolgen mehrere Ziele: die Qualifizierung von journalistischem Nachwuchs, die Aneignung von technischen Fertigkeiten bei der Produktion von Beiträgen und die Vermittlung von Medienkompetenz. Je nach Ausrichtung ähneln diese Kanäle den Campus- und Hochschulradios. 

Schulradios ermöglichen Schulklassen oder einzelnen Gruppen, ihre Beiträge zu veröffentlichen oder Programmstrecken zu gestalten. In der Regel gestalten die Schulradios Programme für die Unterrichtspausen. Zudem gibt es Audioplattformen für Radioprojekte oder auch Podcasts, die von Schülerinnen und Schülern produziert werden.