Frau programmiert ihr Smart-TV-Gerät.

Fernsehen

Das klassische Fernsehen gilt bislang noch als Leitmedium und ist für die öffentliche Meinungsbildung entsprechend wichtig. Neben dem Medium Radio unterliegt daher auch das Fernsehen der Aufsicht durch die Landesmedienanstalten. Genau wie beim Radio gilt jedoch, dass die Landesmedienanstalten nur für die privaten Programmveranstalter zuständig sind.

Aufsicht über private Fernsehsender

Die Medienanstalten sind für alle Belange rund um das private Fernsehen zuständig, das betrifft sowohl inhaltliche als auch strukturelle Fragen. Gibt es eine konkrete Beschwerde über den Inhalt einer bestimmten Sendung, wird die zuständige Landesmedienanstalt den Hinweis prüfen und das Ergebnis in das entsprechende Gremium zur Entscheidung einbringen, je nachdem ob es sich um einen Fall zum Jugendmedienschutz oder zur Programmaufsicht handelt.

Im Rahmen der Werbeaufsicht können auch Verstöße bei der Trennung von Werbung und Programm festgestellt werden. Darüber hinaus setzen sich die Medienanstalten für eine größere Barrierefreiheit der Sendungen ein, damit auch Menschen mit Hör- und Seheinschränkungen an der Fernsehwelt teilhaben können.

Die Regulierung betrifft auch Bereiche, die für Fernsehzuschauer nicht auf den ersten Blick offensichtlich sind. Jeder Rundfunkveranstalter benötigt grundsätzlich eine Zulassung. Nur in bestimmten Ausnahmen ist die Veranstaltung von Rundfunk zulassungsfrei. Zudem muss er die Verbreitung seiner Programme mit den jeweiligen Netzbetreibern klären und achtet auch auf die Sortierreihenfolge der Programmlisten. Dies sind Fragen der Plattformregulierung.

Ändern sich Beteiligungsverhältnisse in einer Sendergruppe, beobachten die Landesmedienanstalten die Auswirkungen auf die Medienkonzentration im Markt. Auch die europäische Regulierung beeinflusst die nationale Gesetzgebung.

Die Verbreitungswege für Fernsehen

Die Aufsicht der Landesmedienanstalten über private Rundfunkangebote umfasst alle Verbreitungswege für Fernsehen – Kabel, Satellit, Antenne und das Internet.

Die Technik der Rundfunkübertragung entwickelt sich stetig weiter und die Medienanstalten haben in der Vergangenheit den technischen Umstieg in diversen Verbreitungswegen von analog zu digital begleitet und moderiert.

Im Vergleich zur Übertragung auf analogem Weg ergeben sich für den Nutzer digitaler Fernsehsignale schärfere Bilder, eine höhere Auflösung und ein besserer Klang. Um DVB-Programme zu empfangen, wird ein DVB-Receiver benötigt, der die digitalen Signale entschlüsselt. Bei neuen Fernsehgeräten ist dieser Receiver häufig bereits im Gerät integriert. Je nach Netzausbau und Anschluss können neben Fernsehprogrammen auch Multimedia-Anwendungen über den jeweiligen Verbreitungsweg genutzt werden.

DVB-C: Fernsehen über Kabel

Das Kabel ist zusammen mit der Satellitenübertragung heute der wichtigste Verbreitungsweg für Rundfunk. Die Kabelnetzstruktur ist regional unterschiedlich. Teilweise dominieren größere Unternehmen wie Vodafone Kabel Deutschland, Unitymedia und Tele Columbus, teilweise existieren daneben noch kleine und mittelgroße Kabelfirmen.

Das Kabel war der letzte Verbreitungsweg im Fernsehbereich, der bis vor kurzem auch noch analog verfügbar war. Im Jahr 2018 ging die Umstellung vom analogen auf das digitale Kabelfernsehen in die letzte Phase und wurde 2019 abgeschlossen.

DVB-S: Fernsehen über Satellit

In Deutschland sind mit einer Satellitenanlage über 2000 TV-Sender und über 200 Radiosender empfangbar, etwa über die großen europäischen Satellitenunternehmen SES und M7. Zusammen mit dem digitalen Kabel ist der Satellit der wichtigste Übertragungsweg für den Rundfunk in Deutschland.
Im April 2012 wurde die analoge Satellitenverbreitung beendet; seitdem ist dieser Verbreitungsweg komplett digitalisiert. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten – ARD und ZDF – übertragen ihre SDTV- und HDTV-Signale frei und unverschlüsselt. Die großen privaten Sendergruppen – die Mediengruppe RTL Deutschland und die ProSiebenSat.1 Media SE – bieten seit November 2009 ihre HD-Programme über den Satellitenbetreiber SES Astra auf der Plattform HD+ verschlüsselt und somit kostenpflichtig an.

DVB-T2 HD: Die Terrestrik- Fernsehen über Antenne

Ende März 2017 hat DVB-T2 HD den Vorgänger DVB-T (Digital Video Broadcasting – Terrestrial) abgelöst und versorgt Fernsehzuschauer nun mit HD-Programmen über Antenne. In einzelnen Regionen dauert der Umstieg auf das neue Antennenfernsehen noch bis 2019 an.

Die Medienanstalten haben diesen Umstellungsprozess im Rahmen eines Runden Tisches mit den Sendergruppen moderiert. In diesem Zusammenhang übernahmen die Medienanstalten auch die Ausschreibung und Zuweisung der notwendigen Frequenzkapazitäten für den bundesweiten Plattformbetrieb. Die Zuweisung als Plattformbetreiber für die digitale terrestrische Verbreitung privater Rundfunkangebote über DVB-T2 HD erhielt das Unternehmen Media Broadcast durch die ZAK im März 2015.

Die Übertragung der digitalen Rundfunksignale über DVB-T startete im Herbst 2002 in Berlin/Brandenburg. Seit 2008 wurden die öffentlich-rechtlichen Programme der ARD und des ZDF flächendeckend in ganz Deutschland über DVB-T verbreitet. Die analoge Verbreitung von Fernsehprogrammen über Antenne wurde im Laufe dieses Zeitraums in den Regionen schrittweise eingestellt und war seit 2008 vollständig beendet.

Logo der Initiative DVB-T2 HD

© Initiative DVB T2 HD

IPTV: Fernsehen über das Internet

Seit etwa 2006 bieten Betreiber von breitbandigen Telefonnetzen auch Fernsehen an. Bei IPTV wird das Fernsehprogramm digital über das Internet übertragen. Man benötigt eine spezielle Set-Top-Box, die mit dem Fernseher und dem Internetanschluss verbunden wird und die vom Betreiber zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Da solche DSL-Netze professionelle Betreiber haben, kann eine gleichbleibende Qualität über IPTV sichergestellt werden.

Von IPTV unterscheiden sich zum Beispiel die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der privaten Veranstalter, die über Apps oder auf anderen Empfangsgeräten über das offene Internet genutzt werden können. Auch der Stream eines TV-Veranstalters, der über eine Website per Smartphone, Tablet oder Laptops abgerufen werden kann, ist kein IPTV.

HbbTV - Der "Red Button"

In den letzten Jahren wurde das Zusammenwachsen von Internet und Fernsehen durch die Endgerätehersteller forciert, die mit eigenen und jeweils unterschiedlichen Lösungen einen Zugang zu medialen Internetdiensten bieten wollen.

Die Rundfunkveranstalter haben jedoch die Sorge, dass indirekt in ihr Programm eingegriffen werden könnte. Sieht ein Zuschauer ein Programm und aktiviert die Internetfunktion, so kann das aktuelle Programm überblendet oder verkleinert werden, Werbe-Pop-ups wären ebenso denkbar.

Inhalteanbieter haben darüber hinaus das Problem, dass sie mit jedem Hersteller einen separaten Vertrag abschließen müssen, um auf dem entsprechenden Gerät zu erscheinen. Der gemeinsame Standard HbbTV (Hybrid Broadcast Broadband TV) wurde entwickelt, um eine einheitliche Lösung zu ermöglichen und die Interessen der Programmveranstalter zu berücksichtigen. Bei HbbTV kommt der Nutzer mit dem Aktivieren des „Red Button“ aus einem laufenden TV-Programm heraus zunächst auf eine weiterführende Seite des Programmveranstalters - ähnlich wie beim Videotext. Danach verzweigt sich das Angebot zu weiteren Internetdiensten des Veranstalters, wie z.B. der Mediathek.