Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)

Die Gremienvorsitzendenkonferenz trifft die Auswahlentscheidung bei der Belegung von Plattformen und für die Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten an private Anbieter.

Außerdem berät die GVK über Angelegenheiten, die in der (Medien-)Gesellschaft, der Medienpolitik und für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten von Bedeutung sind. Das sind vor allem Fragen der Programmentwicklung und medienethische Standpunkte, wie beispielsweise zur Qualität privater Rundfunkinhalte mit Blick auf die Normen und Werte unserer Gesellschaft.

So hat die GVK zusammen mit Vertretern der privaten Fernsehsender und Produzenten Leitlinien für die Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten erarbeitet, die von den Privaten seit 2015 von den Sendern freiwillig angewendet werden, da hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Die GVK trifft sich bis zu zehnmal im Jahr in Sitzungen sowie zweimal im Jahr gemeinsam mit der DLM in der Gesamtkonferenz. Seit 2009 treffen sich die Mitglieder mit den Gremienvorsitzenden der ARD einmal im Jahr zu einem gemeinsamen Gespräch über aktuelle medienpolitische oder technische Entwicklungen, die beide Seiten des dualen Rundfunksystems betreffen.
 

Zusammensetzung

In der Gremienvorsitzendenkonferenz arbeiten die jeweiligen Vorsitzenden der 14 Gremien der Landesmedienanstalten zusammen.

Die Gremien heißen Versammlung, Medienrat oder Medienkommission und setzen sich zusammen aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen (Parteien, Religionsgemeinschaften, Verbänden und Organisation, wie Kinderschutzbund, Wohlfahrtsverband, Unternehmensverband) - oder aus Medien-Sachverständigen.

Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erfüllen eine zentrale Funktion, denn sie fällen in lokalen und landesweiten Angelegenheiten die Entscheidungen und wählen meistens auch den Direktor oder Präsidenten der jeweiligen Landesmedienanstalt.

Die GVK wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Seit dem 1. Januar 2022 ist dies Albrecht Bähr, der Vorsitzende der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.

Sein Stellvertreter ist Martin Gorholt, Vorsitzender des Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Rechtsgrundlagen


Die Aufgaben der GVK sind in § 105 Abs. 2 MStV festgeschrieben:

„Die GVK ist zuständig für Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen von Übertragungskapazitäten nach § 102 Abs. 4 und für die Entscheidung über die Belegung von Plattformen nach § 81 Abs. 5 Satz 3. Die ZAK unterrichtet die GVK fortlaufend über ihre Tätigkeit. Sie bezieht die GVK in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Erstellung von Satzungen und Richtlinienentwürfen, ein."

 

Vorsitz

Albrecht Bähr

Albrecht Bähr

Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz

Kontakt

Dr. Shina-Nancy Erlewein

Referentin

die medienanstalten - ALM GbR Gemeinsame Geschäftsstelle Friedrichstraße 60 10117 Berlin

Tel.:+49 30 2064690-0

E-Mail: gvk@die-medienanstalten.de

 

Veranstaltungen der GVK

Veröffentlichungen der GVK

Positionspapier

Transparenz bei Medienintermediären aus Sicht der Nutzenden

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Gutachten

Die regulatorische Relevanz der Organisation massenhafter Individualkommunikation, unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung der Meinungsvielfalt

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Leitlinien

Leitlinien für die Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten.

Freiwillige Verhaltensgrundsätze der privaten Fernsehveranstalter

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Mitglieder der GVK