Gastbeitrag zum Thema Public Value
Gastbeitrag zum Thema Public Value
Public-Value-Verfahren: Demokratie braucht erkennbare verlässliche Medien
Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten,
Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und
Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Erschienen bei Katholische Nachrichtenagentur Mediendienst:
https://www.kna-news.de/deeplink.jsf?cid=6964a05b-3a78-4680-bea5-93d27b3b4490
Die Welt von heute bietet größtmögliche Freiheit. Diese Freiheit ist vulnerabel und muss geschützt werden. Das Herzstück unserer demokratischen Freiheit ist das Recht auf freie Meinungsäußerung. Meinungsfreiheit schützen, bedeutet den Diskurs zu gewährleisten und unterschiedliche Meinungen zu ermöglichen. Eine funktionierende Demokratie, in der jede und jeder die politische und soziale Realität in seinem Land mitgestalten kann, setzt voraus, dass Informationen frei zugänglich und faktisch richtig sind. Dabei spielen die Medien die zentrale Rolle. In den Medien und durch Medien findet der öffentliche Diskurs statt; sie spiegeln die verschiedenen Meinungen und auch Stimmungsbilder in der Bevölkerung wider und sie gewährleisten die Information der Bevölkerung.
Wenn der Prozess einer freien und vielfältigen demokratischen Meinungsbildung gefährdet ist und dadurch das Vertrauen in unsere Demokratie untergraben wird, entsteht Handlungsbedarf. Die Gesellschaft und stellvertretend Politik und Gesetzgeber sind hier gefragt, Antworten zu finden und - soweit erforderlich - einen geeigneten gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um den Schutz unserer demokratischen Werte zu gewährleisten. Der Gesetzgeber ist tätig geworden. Die Länder haben im Medienstaatsvertrag (MStV) die Auffindbarkeit von Medienangeboten, die in besonderem Maß zur Meinungsbildung beitragen, im November 2020 klar geregelt. Sie haben damit ein deutliches Zeichen gesetzt, dass verlässliche meinungsrelevante Arbeit von und in den Medien einen besonderen Wert für unsere Gesellschaft - also Public Value - darstellt und diese damit auch unter dem Schutz der Gesellschaft steht.
Qualitätssiegel „Public Value“
Öffentlich-rechtliche und private Medienanbieter liefern unbestritten einen „Public Value“ für die Gesellschaft. Die Länder haben den Medienanstalten als staatsferne Institutionen zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt mit dem Medienstaatsvertrag den Auftrag gegeben, die für die Meinungsvielfalt relevanten privaten Public-Value-Angebote zu bestimmen. Das bedeutet: Bewegtbild-, Audio- und Telemedienangebote, die sich um die Meinungsvielfalt besonders verdient machen, müssen zukünftig beispielsweise auf Smart-TVs und anderen Benutzeroberflächen für Nutzerinnen und Nutzer leicht auffindbar sein. Der Medienstaatsvertrag hat damit die Möglichkeit eröffnet, die Erstellung gesellschaftlich besonders relevanter Inhalte zu honorieren und deren Refinanzierung zu verbessern. Damit wird ein Anreiz für private Anbieter geschaffen, gesellschaftlich relevante Inhalte bereitzustellen, wie zum Beispiel nachrichtliche Berichterstattung, lokale oder regionale Information, eigenproduzierte, in Europa hergestellte, barrierefreie oder speziell auf eine junge Zielgruppe ausgerichtete Inhalte.
Für die Umsetzung haben die Medienanstalten eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung der verfahrensführenden Landesanstalt für Medien NRW ins Leben gerufen und in einem ersten Schritt mit der Erstellung der so genannten Public-Value-Satzung die konkrete Regelung des Verfahrens zur Bestimmung von Public-Value-Angeboten privater Anbieter nach dem Medienstaatsvertrag erarbeitet. Die Satzung trat nach Verabschiedung durch die Gremien der 14 Landesmedienanstalten am 1. September 2021 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt begann die vierwöchige Ausschreibungsphase, in der Anträge für die Bereiche Bewegtbild und Audio eingereicht werden konnten. Mehr als 300 Medienanbieterinnen und Medienanbieter haben die Chance wahrgenommen, das Qualitätssiegel „Public Value“ offiziell zu beantragen. Über alle Anträge wurde nach der Sichtung im Rahmen der Prüfgruppe von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) als zuständigem Organ der Medienanstalten einstimmig entschieden.
Am 1. Juni dieses Jahres sind die Bescheide an die Antragstellerinnen und Antragsteller versandt worden und mit der jetzt eingetretenen Rechtskraft der Bescheide endet damit das gesetzlich vorgesehene Bestimmungsverfahren. Die nun getroffene Festlegung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Parallel dazu evaluieren die Medienanstalten das Public-Value-Verfahren, um die Möglichkeit einer praxisgerechten Überarbeitung der Regelungen zu gewährleisten.
Zudem konnte eine Einigung zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und den Medienanstalten unter Federführung der Landesanstalt für Medien NRW über die Empfehlungen für die konkrete Reihenfolge von Audio-, Bewegtbild- und Telemedien-Angeboten erzielt werden.
Auffindbarkeit der Public-Value-Angebote
Natürlich reicht es nicht, Angebote mit einem Qualitätsprädikat auszuzeichnen. Jetzt muss es darum gehen, auch mit der Branche und den Anbietenden von Benutzeroberflächen den konstruktiven Dialog zu intensivieren und die Umsetzung auf den Weg zu bringen. Denn auf allen regulierten Benutzeroberflächen müssen Public-Value-Angebote für die Nutzerinnen und Nutzer einfach und schnell zu finden sein. Das gilt für Benutzeroberflächen von Endgeräten wie Smart-TVs sowie auch für Benutzeroberflächen der Medienplattformen selbst.
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) koordiniert derzeit für die Medienanstalten die Plattformregulierung. In dieser Funktion steht sie in engem Austausch mit Anbietern von Benutzeroberflächen und deren Verbänden. In diesen Gesprächen wurde von den Anbietern zugesagt, unmittelbar nach Veröffentlichung der Public-Value-Listen mit der konkreten Umsetzung der leichten Auffindbarkeit auf den einzelnen Benutzeroberflächen zu beginnen. Die Umsetzung soll innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
Gerade vor dem Hintergrund aktueller Krisen ist die Bedeutung von qualitativ hochwertigem Journalismus für den demokratischen Diskurs in Deutschland außerordentlich wichtig. Desinformation hat viele Gesichter. Sie kann beispielsweise die Publikation faktisch falscher Geschichten unter dem Deckmantel des Journalismus sein. Aber auch gekaufte Likes, die massenhafte Verwendung von Fake-Accounts oder nicht gekennzeichnete politische Werbung gehören dazu. Daher legen die gesetzlichen Vorgaben für Public-Value-Angebote den Fokus auf Berichterstattung durch professionelle, gut ausgebildete Journalistinnen und Journalisten.
Verlässliche Informationen, die leicht gefunden werden und für alle Menschen zugänglich sind – das ist ein Grundstein der Demokratie. Wir haben als Medienaufsicht die Möglichkeit, verlässliche und vielfaltsfördernde Medien in ihrer Arbeit zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Meinungsvielfalt und gegen Desinformation zu leisten. Diese Möglichkeit werden wir ausschöpfen.
Weitere Informationen zum Themenbereich Public Value sind auf der Website der Medienanstalten zu finden: https://www.die-medienanstalten.de/public-value