Hinweise für Nutzende zur Barrierefreiheit von Streamingdiensten, Smart-TV-Portalen & Co
September 2026
Mit diesen Hinweisen informieren die Landesmedienanstalten darüber, was Anbietende für die Barrierefreiheit ihrer Dienste tun müssen. Die Anforderungen ergeben sich aus den §§ 99a bis 99e des Medienstaatsvertrags (MStV). Als Nutzende erfahren Sie außerdem, wie das Beschwerdeverfahren abläuft und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Barrieren feststellen.
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Barrierefreiheit
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Vielfaltssicherung