Sammlung von Bildschirmen, auf denen unterschiedliche Programme laufen

Plattformregulierung

Nutzerinnen und Nutzer sollen frei zwischen Medienangeboten wählen können. Hierfür regulieren die Landesmedienanstalten die Anbieter von Medienplattformen und Benutzeroberflächen. Ziel ist die freie Meinungsbildung der Menschen aus einer möglichst großen Vielfalt an Quellen.

Was sind Medienplattformen und Benutzeroberflächen?

  • Medienplattformen bündeln Rundfunk und/oder bestimmte Online-Angebote zu einem Gesamtpaket. Dazu zählen etwa Fernsehkabelnetze. Auch Online-Plattformen, die Rundfunk, rundfunkähnliche oder journalistisch-redaktionelle Telemedien zu einem Gesamtpaket zusammenfassen, sind Medienplattformen.
  • Benutzeroberflächen dienen der Orientierung, Auswahl und Ansteuerung von Inhalten auf Medienplattformen. Beispiele sind die Navigationsmenüs auf Smart TVs oder in Apps ebenso wie Electronic Program Guides (EPGs). Akustische Systeme wie Sprachassistenten und Smart Speaker können auch Benutzeroberflächen sein. 

Zugangsoffene Systeme wie Medienintermediäre sind keine Medienplattformen.

Zentrales Regulierungsziel: Vielfaltssicherung

Spitzen verschiedenfarbiger Buntstifte symbolisieren Vielfalt

Medienplattformen und Benutzeroberflächen sind das Nadelöhr, das Medienangebote passieren müssen, um wahrgenommen zu werden. Die Regulierung zielt darauf, zu verhindern, dass die wahrnehmbare Angebotsvielfalt eingeengt wird. Kernbestandteile sind:

  • Diskriminierungsfreiheit: Medienplattformenanbieter müssen sicherstellen, dass Rundfunk, rundfunkähnliche sowie journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien nicht unbillig behindert und gleichartige Angebote nicht ohne Grund unterschiedlich behandelt werden.
  • Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen: Gleiche Angebote dürfen nicht ohne Grund unterschiedlich behandelt werden. Die Auffindbarkeit von Inhalten darf nicht unbillig behindert werden. Sortierung und Anordnung müssen transparent und diskriminierungsfrei gestaltet sein.
  • Transparenz: Anbieter müssen die Grundlagen ihrer Auswahlkriterien transparent machen. Informationen darüber, wie Inhalte zusammengestellt, ausgewählt und präsentiert werden, sollen leicht zugänglich für die Nutzer bereitgestellt werden.

Bestimmte Angebote müssen zudem auf Benutzeroberflächen leicht auffindbar gemacht werden. Das gilt zum Beispiel für den Rundfunk in seiner Gesamtheit und für sogenannte Public-Value-Angebote.  
 

Anzeigepflicht für Medienplattformen und Benutzeroberflächen

Anbieter von Medienplattformen und/oder Benutzeroberflächen haben diese mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme anzuzeigen.