Auftrag der Medienanstalten
Die 14 Landesmedienanstalten sind die zentralen Aufsichtsbehörden für die Regulierung von privatem Rundfunk und Telemedien in Deutschland. Der Kernauftrag der Medienanstalten ist es, die Vielfalt der Medienangebote und Meinungen zu sichern, und die Medienfreiheit zu schützen. Diesen Auftrag erfüllen sie durch ihre gesetzlich festgelegten (Gemeinschafts-)Aufgaben.
Die Medienanstalten arbeiten stets mit gesetzlichem Auftrag. Dieser Auftrag ergibt sich vor allem aus dem Medienstaatsvertrag (MStV), dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und aus den 14 Landesmediengesetzen.
Aufgaben der Medienanstalten
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Monitoring Barrierefreiheit
Ergebnisse des elften Monitorings privater Fernsehanbieter in Deutschland