Medienregulierung ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache. Doch Digitalisierung, Globalisierung, konvergente Mediensysteme sowie zunehmende Relevanz von Plattformen und Intermediären für die Meinungsbildung stellen die heutige Medienregulierung vor neue, grenzüberschreitende Herausforderungen. Medienvielfalt sichern ist eine zunehmend globale Aufgabe, die nicht an Ländergrenzen Halt macht.
Deshalb prägt die europäische Mediengesetzgebung zunehmend die Medienpolitik und Medienregulierung in Deutschland. Bundesweit und europaweit geltende Gesetze gewährleisten eine länderübergreifende Medienregulierung und adressieren damit grenzüberschreitende Medienangebote.
Das Herzstück der europäischen Medienregulierung ist das Herkunftslandprinzip und die Zusammenarbeit der unabhängigen Regulierer.
Das machen die Medienanstalten in der europäischen Medienregulierung
Wir brauchen Europa. Und gerade durch den zunehmenden globalen Druck ist eins klar: Eine effektive Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ist mittlerweile wichtiger denn je. Die Medienanstalten arbeiten daher innerhalb der Europäischen Union mit den Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, aber auch auf internationaler Ebene, eng zusammen.
Für die Medienanstalten übernimmt diese Aufgabe der Europabeauftragte, der aus dem Kreis der Direktorinnen und Direktoren bestimmt wird. Derzeit ist Dr. Tobias Schmid (Direktor der Landesanstalt für Medien NRW) Europabeauftragter der Medienanstalten. In dieser Funktion begleitet er die Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsdurchsetzung auf europäischer Ebene und bringt die Perspektive der Medienanstalten in verschiedenen Foren ein.
So sind die Medienanstalten beispielsweise im Vorstand des Media Boards, bei den halbjährlichen EPRA Konferenzen, und Mitglied im IIC und GOSRN.
Mehr zur Europäischen Zusammenarbeit
Die Medienanstalten positionieren sich aktiv zu unionsrechtlichen Gesetzesvorhaben, insbesondere durch die Veröffentlichung von Positionspapieren. So wird sichergestellt, dass die Medienanstalten auf europäischer Ebene mit einer Stimme sprechen.
Positionspapiere
Europäische Zusammenarbeit
Auf europäischer und internationaler Ebene arbeiten die Medienanstalten in verschiedenen Foren mit ihren Schwesterbehörden zusammen und tauschen sich regelmäßig über aktuelle Themen und Herausforderungen aus.
Die Medienanstalten arbeiten aktiv im Media Board mit, welches am 8. Februar 2025 ins Leben gerufen. Grundlage für die Einrichtung ist der European Media Freedom Act (EMFA). Das Media Board tritt damit die direkte Nachfolge der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) an, die seit 2014 bestand. Das Beratungsgremium besteht aus den Regulierungsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten und unterstützt die Europäische Kommission bei der einheitlichen Umsetzung und Anwendung der AVMD-Richtlinie und des EMFA. In vier verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet das Media Board regelmäßig Berichte und Positionspapiere zu aktuellen medienpolitischen Themen, wie beispielsweise zum EMFA sowie zur Bekämpfung von Desinformation.
Im Rahmen der Zuständigkeit der Medienanstalten für die Durchsetzung von Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) im Kontext des Digital Services Act (DSA), nehmen die Medienanstalten gemeinsam mit der BNetzA, die als Digital Services Coordinator fungiert, an Arbeitssitzungen des European Board for Digital Services teil. Hauptfokus liegt hierbei auf den Arbeitsgruppen 4 (Information Integrity), 6 (Protection of minors) und 7 (Orders and criminal issues).
Der gemeinsame Beauftragte für das Digitale Dienste Gesetz (DDG) – der Übersetzung des DSA in deutsches Recht – ist Dr. Tobias Schmid, Direktor der LFM NRW. In dieser Funktion ist er für die Koordinierung der Zusammenarbeit mit nationalen und europäischen Behörden tätig.
Die EPRA widmet sich vor allem dem informellen Austausch von Erfahrungen und Aufsichtspraktiken der Regulierungsbehörden in Europa. Sie umfasst 52 Regulierungsbehörden aus 46 Ländern und hält im halbjährlichen Turnus ihre Meetings ab.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Veranstaltungsreihe „Trimediale“ erörtern die Medienanstalten ihre jeweiligen Positionen, Strategien und Kooperationsmöglichkeiten zur Medienregulierung gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden im deutschsprachigen Raum. Darüber hinaus findet ein Austausch im sogenannten „Tripartite“-Format mit der französischen Arcom und der britischen Ofcom statt.
Die High Level Group berät die EU-Kommission, um eine kohärente und komplementäre Umsetzung des DMA und anderer sektoraler Vorschriften sicherzustellen. Die Gruppe, in die unter anderem auch das Media Board Delegierte entsendet, hat ein Mandat von zwei Jahren und tritt mehrmals pro Jahr zusammen.
International Institute of Communications (IIC)
Mehrmals jährlich tauschen sich die Medienanstalten im Rahmen der Treffen des IIC mit anderen internationalen Regulierungsinstitutionen und generell der Branche und Stakeholdern aus.
Ab Mai 2026 sind die Medienanstalten auch im Global Online Safety Regulators Network (GOSRN) als Beobachter vertreten. Auch dieses Netzwerk bietet ein Forum für den Austausch mit weltweiten Schwesterbehörden der Medienregulierung.
Europäische Medienregulierung: Was sind die Rechtsgrundlagen?
Die Medienanstalten werden neben nationalen Vorschriften auch auf Basis unionsrechtlicher und europäischer Rechtsgrundlagen tätig.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) ist das Herzstück des europäischen Medienrechts. Sie koordiniert die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste in den Mitgliedstaaten und gilt sowohl für traditionelle Fernsehsendungen als auch für Videoabrufdienste und Video-Sharing-Plattformen. Die Richtlinie wurde zuletzt im Jahr 2018 geändert, um sich an die veränderten Marktbedingungen und die neuen Herausforderungen im Bereich des Verbraucher- und Jugendschutzes, der Medienvielfalt und der Bekämpfung von Hassrede anzupassen. 2026 findet eine erneute Revision der Richtlinie statt.
Die Eckpfeiler der digitalen Regulierung legt die inzwischen mehr als 20 Jahre alte Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr fest. Sie enthält u. a. Vorschriften für die kommerzielle Kommunikation im Onlinebereich. Die E-Commerce-Richtlinie selbst ist nicht aufgehoben und gilt weiterhin, aber viele ihrer Inhalte – vor allem im Bereich Plattformhaftung – wurden inzwischen in der Praxis durch neuere EU-Regelwerke ergänzt oder in Teilen überlagert. Bedeutende Änderungen im digitalen Binnenmarkt erfolgen derzeit vor allem über neuere Verordnungen und Richtlinien, etwa den DSA.
Der Digital Services Act (DSA) ersetzt nicht vollständig die E-Commerce-Richtlinie, aber er modernisiert und aktualisiert zentrale Teile ihres Regelungsrahmens und trägt so den erheblichen Veränderungen im digitalen Umfeld seit ihrem Inkrafttreten Rechnung. Der DSA schafft europaweit einheitliche Pflichten und Verantwortlichkeiten für digitale Dienste und Plattformen und richtet sich insbesondere auf Transparenz, Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten für Vermittlungsdienste wie soziale Netzwerke, Marktplätze oder Suchmaschinen.
Gemeinsam mit dem Digital Markets Act (DMA) bildet er einen neuen, EU-weit geltenden Rechtsrahmen für digitale Dienste: Der DSA regelt die Pflichten und den Schutz der Nutzer im digitalen Raum, während der DMA speziell Vorschriften für große Plattformen mit Gatekeeper-Funktion enthält, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Zusammen zielen diese Regelwerke darauf ab, einen sicheren, fairen und wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt in Europa zu schaffen.
Das Übereinkommen des Europarats enthält grundlegende Vorgaben für die grenzüberschreitende Verbreitung von Mediendiensten. Insbesondere im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten entfalten diese Bestimmungen nach wie vor ihre Wirksamkeit, auch wenn das letztmalig im Jahr 2002 geänderte Übereinkommen der Konvergenz der Medien nur eingeschränkt Rechnung trägt.
Der EMFA soll sowohl die Medienfreiheit als auch den Medienpluralismus bewahren und unter anderem die Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörden gewährleisten. Im Rahmen des EMFA wurde die ERGA im Jahr 2025 durch das Europäische Gremium für Mediendienste (European Board for Media Services) ersetzt.
Auch die Verordnung über politische Werbung erweitert den regulatorischen Rahmen für audiovisuelle Mediendienste. Dabei knüpft sie in ihrer Systematik und bei Transparenz- sowie Sorgfaltspflichten eng an die Regelungslogik des DSA an.