Medienregulierung ist in Deutschland föderal organisiert. Deshalb gibt es 14 unabhängige Landesmedienanstalten. In Fällen mit länderübergreifender Bedeutung und bei zentralen Aufgaben und Projekten arbeiten die Landesmedienanstalten deshalb unter der Dachmarke „die medienanstalten“ in bundesweiten Gremien zusammen.
Die Arbeit der Gemeinsamen Geschäftsstelle (GGS) der Medienanstalten in Berlin ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass die Landesmedienanstalten effektiv und reibungslos kooperieren. Sie gestaltet und koordiniert die länderübergreifenden Aufgaben der Gremien und Kommissionen der Landesmedienanstalten.
Sie ist der Wissenspool und die zentrale Ansprechpartnerin für die Landesmedienanstalten: Sie sammelt, strukturiert und stellt relevante Informationen bereit, um die Medienanstalten in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Zugleich steuert die GGS Gemeinschaftsprojekte, wie zum Beispiel Studien und Gutachten. So hilft sie, strategische Entscheidungen zu treffen und die Positionen der Medienanstalten zusammenzubringen.
Die Gemeinsame Geschäftsstelle trägt so maßgeblich dazu bei, dass die Medienanstalten ihre zentrale Aufgabe – die Sicherung von Medienvielfalt und Meinungsfreiheit – effektiv erfüllen können.