Medienintermediäre – wie soziale Netzwerke (wie Instagram oder TikTok), sogenannte Video-Sharing-Dienste (wie YouTube) und Suchmaschinen (wie Google) – sind längst fester Bestandteil des Kommunikations- und Informationsverhaltens. Sie dienen täglich unzähligen Menschen als Informationsquelle und haben damit einen großen Einfluss auf die Meinungsbildung. Die meisten Menschen greifen dabei vor allem auf wenige große Intermediäre zurück, die wegen ihrer zentralen Rolle im Mediensystem potenziell Einfluss auf den Zugang zu Informationen nehmen könnten.
Was sind Medienintermediäre?
Als Medienintermediäre versteht man Dienste, die eigene oder fremde Inhalte aggregieren, selektieren und allgemein zugänglich präsentieren. Dazu gehören auch Inhalte, die die Meinungsbildung in der Gesellschaft und die öffentliche Kommunikation beeinflussen können. Beispiele für Intermediäre sind Suchmaschinen, Soziale Netzwerke, User-Generated-Content-Portale, Blogging-Portale und News-Aggregatoren.
Intermediäre vermitteln zwischen denjenigen, die journalistisch-redaktionelle Inhalte produzieren, und denjenigen, die diese Inhalte konsumieren. Sie sind damit wichtige Gatekeeper – denn die Kriterien, nach denen ihre Algorithmen Inhalte anordnen, beeinflussen, wie viele und welche Nutzende ein Angebot erreicht.
Studien zum Thema
Vielfaltssicherung dank Medienstaatsvertrag: Regeln für Medienintermediäre
Vielfaltssicherung ist eine Kernaufgabe der Landesmedienanstalten. Wegen der großen Bedeutung von Intermediären für Meinungs- und Medienvielfalt macht der Medienstaatsvertrag (MStV) ihnen bestimmte Vorschriften zur Funktionsweise ihrer Algorithmen.
Die Medienanstalten stellen sicher, dass die Vorgaben des Medienstaatsvertrags eingehalten werden. Sie werden beispielsweise tätig, wenn sich ein Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte, der sich von Diskriminierung betroffen sieht, beschwert. Daneben können die Medienanstalten auch von Amts wegen tätig werden.
Transparenz
Anbieter von Intermediären müssen Nutzerinnen und Nutzern die Funktionsweise der Algorithmen in verständlicher Sprache erläutern.
Die zentralen Kriterien, die der Aggregation, Selektion und Sortierung von Inhalten zugrunde liegen, sind offenzulegen.
Diskriminierungsfreiheit
Intermediäre dürfen nicht ohne sachlichen Grund von den transparent gemachten Kriterien abweichen, um bestimmte journalistisch-redaktionelle Angebote zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Auch die transparent gemachten Kriterien selbst dürfen Angebote nicht unbillig systematisch behindern.