Public Value: Was ist das eigentlich?
Mit Public-Value-Angeboten sind diejenigen Angebote gemeint, „die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten“. Eingeschlossen sind sowohl lokale, regionale als auch bundesweite Angebote. Und die können zum Beispiel Nachrichten, Berichte über Politik- und Zeitgeschehen oder Informationen über Lokales und Regionales umfassen. Auch eigenproduzierte, in Europa hergestellte oder barrierefreie Inhalte gehören dazu. Die Angebote müssen im Rundfunk oder in Telemedien ausgestrahlt werden.
Bestimmt werden die Public-Value-Angebote nach § 84 Abs. 5 Medienstaatsvertrag (MStV) durch die Landesmedienanstalten.
Wie legen die Landesmedienanstalten die Public-Value-Inhalte fest?
Public-Value-Angebote werden in einem Ausschreibungsverfahren bestimmt. Rundfunk- und Telemedienanbieter beantragen den Public-Value-Status für einzelne Angebote. Über die Anträge entscheidet die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
Am 10. Oktober 2024, 12 Uhr (MEZ) endete das zweite Public-Value-Bestimmungsverfahren. Die Landesanstalt für Medien NRW ist die verfahrensführende Medienanstalt.
Public-Value-Angebote müssen auf Benutzeroberflächen leicht zu finden sein
Public-Value-Angebote müssen leicht auffindbar gemacht werden. Das gilt beispielsweise auf Smart-TVs und auf anderen Benutzeroberflächen. Die Durchsetzung der Vorgaben zur leichten Auffindbarkeit unterliegt der Plattform- und Benutzeroberflächenregulierung durch die Landesmedienanstalten.
Welche Angebote sind Public-Value-Angebote?
Das erste Public-Value-Bestimmungsverfahren wurde 2021 abgeschlossen. Die Bestimmung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Medienanstalten empfehlen eine diskriminierungsfreie Sortierung anhand einer Reihenfolgen-Listung.
Im Bereich Audio ist eine geolokalisierte Ausspielung von Angeboten durch die Anbieter von Benutzeroberflächen auf der Ebene der verschiedenen Regierungsbezirke vorgesehen.
Stand der Listungen: 29.07.2024
Hinweis: Gültigkeit hat die Darstellung im PDF. Die Excel-Datei dient nur zu Servicezwecken.