Public Value: Was ist das eigentlich?
Mit Public-Value-Angeboten sind diejenigen Angebote gemeint, „die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten“. Eingeschlossen sind sowohl lokale, regionale als auch bundesweite Angebote. Diese können zum Beispiel Nachrichten, Berichte über Politik- und Zeitgeschehen oder Informationen über Lokales und Regionales umfassen. Auch eigenproduzierte, in Europa hergestellte oder barrierefreie Inhalte gehören dazu. Die Angebote müssen im Rundfunk oder in Telemedien ausgestrahlt werden.
Bestimmt werden die Public-Value-Angebote nach § 84 Abs. 5 Medienstaatsvertrag (MStV) durch die Landesmedienanstalten.
Public-Value-Angebote müssen auf Benutzeroberflächen leicht zu finden sein
Public-Value-Angebote müssen leicht auffindbar gemacht werden. Das gilt beispielsweise auf Smart-TVs und auf anderen Benutzeroberflächen. Die Durchsetzung der Vorgaben zur leichten Auffindbarkeit unterliegt der Plattform- und Benutzeroberflächenregulierung durch die Landesmedienanstalten.
Welche Angebote sind Public-Value-Angebote?
Das zweite Public-Value-Bestimmungsverfahren wurde 2025 abgeschlossen. Die Bestimmung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Medienanstalten empfehlen eine diskriminierungsfreie Sortierung anhand einer Reihenfolgen-Listung.
Die Listen aus dem ersten Bestimmungsverfahren von 2021:
Im Bereich Audio ist eine geolokalisierte Ausspielung von Angeboten durch die Anbieter von Benutzeroberflächen auf der Ebene der verschiedenen Regierungsbezirke vorgesehen. Die Erklärung zur ortsrichtigen Public-Value-Listung erläutert die Nutzung der Tabellen sowie des Shape File.
Die Audio-Listungen aus dem ersten Bestimmungsverfahren von 2021:
Stand der Listungen: 12.11.2025
Hinweis: Gültigkeit hat die Darstellung im PDF. Die Excel-Datei dient nur zu Servicezwecken.
Wie legen die Landesmedienanstalten die Public-Value-Inhalte fest?
Public-Value-Angebote werden in einem Ausschreibungsverfahren bestimmt. Rundfunk- und Telemedienanbieter beantragen den Public-Value-Status für einzelne Angebote. Über die Anträge entscheidet die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
Am 10. Oktober 2024, 12 Uhr (MEZ) endete das zweite Public-Value-Bestimmungsverfahren. Die Landesanstalt für Medien NRW ist die verfahrensführende Medienanstalt.