Freie Meinungsbildung und Meinungsvielfalt sind wesentliche Grundlagen der Demokratie. Medien spielen hierbei eine entscheidende Rolle, indem sie ein breites Informationsangebot zur Meinungsbildung bereitstellen und die Teilhabe am öffentlichen Geschehen ermöglichen. Die Sicherung der Meinungsvielfalt in den Medien ist eine Kernaufgabe des Medienrechts – und im Falle des Fernsehens auch Aufgabe der Medienanstalten.
Was ist Medienkonzentrationskontrolle?
Die Medienkonzentrationskontrolle zielt darauf ab, eine Vielfalt von unabhängigen Anbietern von Medieninhalten zu gewährleisten. Der bestimmende Einfluss Einzelner auf eine Vielzahl an Medienangeboten soll verhindert werden. Das Bundesverfassungsgericht begründet die Notwendigkeit der Medienkonzentrationskontrolle mit Artikel 5 des Grundgesetzes und bezieht sie vor allem auf den Rundfunk, da das Fernsehen mit seiner Suggestivkraft, Aktualität und Breitenwirkung als meinungsmächtigstes Medium gilt.
Wie arbeitet die KEK?
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ist für die Landesmedienanstalten auf bundesweiter Ebene für die Medienkonzentrationskontrolle und Vielfaltssicherung im privaten Fernsehen zuständig. Sie beurteilt bei Zulassungsverfahren und Beteiligungsveränderungen, ob ein Fernsehveranstalter durch seine Programme vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen des sogenannten Zuschaueranteilsmodells.
Transparenz über Eigentumsverhältnisse und Konzentrationsentwicklungen
Auch die Herstellung von Transparenz ist eine wichtige Aufgabe, die die KEK im Rahmen der Medienkonzentrationskontrolle erfüllt:
- Die KEK veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Prüfverfahren.
- Die Mediendatenbank informiert über Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse im Medienbereich.
- Die Medienkonzentrationsberichte geben einen Überblick über medienkonzentrationsrechtlich relevante Entwicklungen.
- Der Medienvielfaltsmonitor dokumentiert kontinuierlich die Entwicklung der Rundfunk- und Medienlandschaft in Deutschland.