Monitoring Barrierefreiheit 2025

Seit über 13 Jahren setzen sich die Medienanstalten für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an Medienangeboten ein. Wie steht es um barrierefreie Bewegtbildangebote im Fernsehen und im Online-Bereich? Die erhobenen Daten geben zugleich Hinweise zu Entwicklungsperspektiven in diesem Bereich.
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Gemäß § 7 Medienstaatsvertrag (MStV) sind bundesweit zugelassene private Fernsehveranstalter sowie Anbieter fernsehähnlicher Telemedien verpflichtet, regelmäßig über den Stand der Barrierefreiheit ihrer Angebote zu berichten. Diese Berichte müssen im Abstand von drei Jahren erfolgen und zudem Aktionspläne enthalten, in denen geplante Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit dargestellt werden. Auch im Rahmen der Umsetzung des European Accessibility Act wurden zusätzliche Akteure in die Verantwortung genommen: Zugangsdiensteanbieter – dazu gehören Plattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre – sind gemäß § 99b MStV ebenfalls verpflichtet, Barrierefreiheit zu berücksichtigen und den Landesmedienanstalten auf Nachfrage entsprechende Auskünfte zu erteilen.

Eine Neuerung beim diesjährigen Monitoring war, dass die Abfragen nicht mehr analog, sondern digital mithilfe eines automatisierten Online-Erhebungstools erfolgten. Für jeden Sender wurde ein individueller Umfragelink erstellt und von der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt übermittelt.

Um Entwicklungen kontinuierlich beobachten zu können und einen Jahresvergleich zu gewährleisten, wird die Erhebung weiterhin jährlich durchgeführt. Die Teilnahme an der aktuellen Abfrage erfolgte daher auf freiwilliger Basis. Die Rücklaufquote fiel dennoch hoch aus. Sie steigerte sich im Vergleich zum Vorjahr um weitere 5 Prozent: Von insgesamt 211 angeschriebenen Sendern beteiligten sich 146 private Anbieter an der Erhebung für das Jahr 2025. Damit decken die eingegangenen Antworten mehr als 69 Prozent der Programme mit bundesweiter Zulassung ab, die aktuell auf Sendung sind (Stand: 30.11.2025). 

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