Bessere Medienaufsicht für Medienintermediäre

21/2021 07.10.2021

Medienanstalten setzen sich für Co-Regulierung und einen klaren gesetzlichen Rahmen für Plattformen ein

Die Enthüllungen der Whistleblowerin zu Facebook schlagen aktuell hohe Wellen. Sie werfen insbesondere auch Bedenken mit Blick auf die Meinungsfreiheit auf.

„Wie die Studie der Medienanstalten zu Intermediären und Meinungsbildung zeigt, spielen Google, Facebook und Co. eine essenzielle Rolle im öffentlichen Meinungsbildungsprozess. Es kann daher nicht sein, dass Plattformen, die maßgeblich zur Meinungsbildung beitragen, allein auf Grundlage ihrer Geschäftsbedingungen und ihrer wirtschaftlichen Interessen entscheiden, welche Inhalte bei Nutzerinnen und Nutzern ankommen“, sagt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten in Deutschland. Hier bedarf es eines klaren gesetzlichen Rahmens und der Aufsicht in diesem grundrechtssensiblen Bereich durch eine unabhängige, staatsferne Einrichtung, wie es die Medienanstalten sind.

„Bei Medienintermediären bietet sich ein System der Co-Regulierung auf Basis klarer Verantwortlichkeiten und mit effektiven Aufsichtsinstrumenten an. Im Jugendschutz bewährt sich dieser Ansatz seit Jahren. Der EU-Gesetzgeber hat es mit dem Digital Services Act und dem Media Freedom Act nun in der Hand, die nötigen Zeichen zu setzen“, ergänzt Kreißig.  

Mit dem im November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag verfügen die Medienanstalten über neue Instrumente, die die Sicherung von Meinungsvielfalt bei Medienintermediären unterstützen. So gelten nunmehr Vorgaben für eine diskriminierungsfreie Auffindbarkeit von Medieninhalten sowie Transparenzregeln für die Suchkriterien von Medienintermediären. „Wir sehen aber auch gerade angesichts der aktuellen Enthüllungen weiteren Handlungsbedarf“, so Kreißig.

Die Studie Intermediäre und Meinungsbildung ist auf der Webseite einsehbar und kann heruntergeladen werden:
www.die-medienanstalten.de/themen/forschung/intermediaere-und-meinungsbildung